Was heißt das für mich als Führungskraft konkret?
Für Führungskräfte besteht derzeit noch kein Handlungsbedarf
Seit dem 1. Mai können Ihre Mitarbeitenden Anträge auf mobiles Arbeiten stellen. Sie prüfen dann, ob die auszuübende Tätigkeit für mobiles Arbeiten geeignet ist. Die Entscheidung soll dem Antragsteller innerhalb von sechs Wochen mitgeteilt werden.
Die Voraussetzungen für mobiles Arbeiten finden Sie in der DV, die im WIKI hinterlegt ist: DV_Mobiles_Arbeiten.pdf
Im Falle der Nichteinigung klärt ein sogenannter „Paritätischer Ausschuss“, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Personalrats und des GB Personal zusammensetzt, die Umsetzung der Mobilen Arbeit im Einzelfall.
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