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Wenn Sie einen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung stellen möchten, beachten Sie bitte den Arbeitgeber frühzeitig über den Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung zu informieren, idealerweise direkt nach Antragstellung.

 

Dies ist natürlich immer Ihre private Entscheidung

 

Das Informieren des Arbeitgebers stellt allerdings sicher, dass der Arbeitgeber die Möglichkeit hat, den Zusatzurlaub für das laufende und ggf. auch für das vorherige Jahr zu berücksichtigen. 

 

Wenn die Schwerbehinderteneigenschaft rückwirkend festgestellt wird, kann der Zusatzurlaub ebenfalls rückwirkend gewährt werden, in der Regel für jeden vollen Monat, in dem die Schwerbehinderung bestand. 

Wenn der Arbeitgeber keine Kenntnis von dem Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung hat, verfällt der Anspruch auf Zusatzurlaub mit Ablauf des Urlaubsjahres oder des Übertragungszeitraums. 

 

Falls Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich gern vertrauensvoll an Susann Schröder oder Stefanie Zenker. 

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