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Beauftragter für Suchtprävention im MD Niedersachsen

An den Beauftragten für Suchtprävention kann sich jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin des MD Niedersachsen wenden - sowohl in eigener Sache, als auch in Sachen Dritter. Hauptaufgabe ist die Beratung zu Suchtprävention, Suchtgefährdung und Suchterkrankung.

Die Beratung ist nicht auf das Suchtmittel Alkohol beschränkt, sondern erstreckt sich über alle denkbaren Süchte (z.B. Cannabis, illegale Substanzen, Medikamente, Verhaltenssüchte [Internet, Glücksspiel, Kaufsucht]).

Eine diagnostische Einordnung im medizinischen Sinne ist nicht Teil der Beratung.

Ziele der Beratung sind vielseitig. Aus Sicht der Führungskraft kann es beispielsweise darum gehen, mit Betroffenen ins Gespräch zu kommen; aus Sicht der Betroffenen beispielsweise um Informationen über das Suchthilfesystem.

Vertraulichkeit

Die Beratung ist grundsätzlich vertraulich und unterliegt der Schweigepflicht. 

Im Falle einer Ausnahme (z.B. wenn der Beauftragte für Suchtprävention im Rahmen der Dienstvereinbarung Sucht involviert ist oder Betroffene ausdrücklich darum bitten, das Gespräch mit der Führungskraft zu suchen) wird der Ratsuchende / die Ratsuchende besonders darauf hingewiesen.

Kontaktaufnahme

Die Kontaktaufnahme erfolgt entweder telefonisch (0511-8785 3340) oder per Mail (suchtberatung[at]md-niedersachsen.de). Sollte nicht ad hoc die notwendige Zeit für ein Gespräch zur Verfügung stehen, wird kurzfristig ein Termin vereinbart. Der Termin kann entweder telefonisch, per Videokonferenz oder persönlich stattfinden. Es ist natürlich auch möglich, dass eine Vertrauensperson anwesend ist. Auf Wunsch ist es auch möglich, dass ich als neutrale Person einem Gespräch zwischen Betroffenen und Führungskraft beiwohne.

Dienstvereinbarung "Sucht"

Die aktuelle Dienstvereinbarung finden Sie hier im QM-Portal.


Über mich

Ich bin seit 2015 beim Medizinischen Dienst Niedersachsen tätig, zunächst als ambulanter Gutachter, jetzt als Teamleiter im Bereich Stationäre Psychiatrie. Suchtbeauftragter bin ich seit 01. Januar 2019.

Vor meiner Tätigkeit beim Medizinischen Dienst habe ich als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie gearbeitet, u.a. in einer Suchtklinik.


Welche Süchte gibt es?

Grob kann man Suchterkrankungen in stoffgebundene und nichtstoffgebundenes Süchte unterteilen. 

Zu den stoffgebundenen Süchten gehören z.B. die Alkoholabhängigkeit, Cannabisabhängigkeit, Nikotinabhängigkeit, Drogenabhängigkeit, Medikamentenabhängigkeit. 

Nichtstoffgebundene Süchte sind beispielsweise Spielsucht und Kaufsucht. Klassisch wird unter Spielsucht eher der Besuch von Spielcasino oder Spielhallen verstanden. Heute sind neue Themen hinzugekommen wie beispielsweise übermäßige Nutzung von Handy und Computer, sei es im Sinne von Computerspielen oder aber Konsum von anderen Inhalten wie Social media oder Nachrichten.

Die Frage der Sucht ist unabhängig davon, ob ein Suchtmittel legal oder illegal im juristischen Sinne ist.

Wie häufig sind Suchterkrankungen?

Der letzte veröffentlichte Bericht der damaligen Bundesdrogenbeauftragten stammt aus 2021. Bei etwa 13 % der Menschen lag ein riskanter Alkoholkonsum vor, etwa 3 % der Menschen gelten als abhängig. Knapp 3 Millionen Betroffenen stehen nur etwa 54.000 durchgeführte Langzeittherapien entgegen.
Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Medikamentenabhängigkeit, so gelten gut 3 % der Menschen als medikamentenabhängig.

Bei der Nutzung von Social Media ist das Datenmaterial noch sehr ungenau, es gibt beispielsweise noch keine verlässlichen diagnostischen Kriterien. Es gibt aber Hinweise darauf, dass Konsum von Social Media über 2 h pro Tag zu einem erhöhten Auftreten von Angst, Depression und Schlafstörungen führt.

Wie kann ich erkennen, ob ich oder eine andere Person suchtgefährdet ist?

Es gibt einen Test mit relativ einfachen Fragen, mit deren Hilfe man eine grobe Einschätzung vornehmen kann, ob ein Problem vorliegen könnte.

Ein unspezifischer Hinweis liegt z.B. dann vor, wenn sich das Verhalten der anderen Person verändert.

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