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Bildschirmbrille

Das Angebot zur arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung (Bildschirmarbeitsplätze Vorsorge - ehemals G37) erhalten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Vertragsbeginn und im Anschluss automatisch im regelmäßigen Rhythmus von drei Jahren. Sollten Sie eine Bildschirmarbeitsplatzbrille benötigen, bezuschusst der MDN diese in Höhe von maximal 190 € (80 € pro Glas und 30 € für die Fassung).

Voraussetzung für den Zuschuss für die Bildschirmbrille ist die Bestätigung der Notwendigkeit nach der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung. Diese wird Ihnen nach der Untersuchung zur Verfügung gestellt.  Sofern diese vorliegt, reicht der Gang zum Augenoptiker und die anschließende Vorlage der Rechnung beim Stabsbereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Bitte beachten Sie, erstattungsfähig sind nur Sehhilfen für den Bildschirmarbeitsplatz. Lesebrillen oder Gleitsichtbrillen für den Alltag gehören beispielsweise nicht dazu. 

Sollten Sie feststellen, dass sich Ihre Augen leider weiter verschlechtert haben, schreiben Sie uns bitte an. Es besteht die Möglichkeit, auch vor der erneuten Einladung zur Vorsorgeuntersuchung diese vorzuziehen. 

Die Dienstvereinbarung mit allen Details zum Nachlesen, finden Sie im QM-Portal.

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