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PR-Info vom 17.12.2025

Im Laufe des aktuellen Jahres gab es mehrere Umstellungen der Richtlinie zu Teamdays. Erfreulicherweise wurde diese positive Möglichkeit zur Stärkung des Teamzusammenhalts auf alle Bereiche ausgeweitet. Eine letzte Anpassung der Richtlinie zu Teamentwicklungsmaßnahmen war im Mai 2025 veröffentlicht worden und hatte in der Praxis, insbesondere bei den Teilzeitbeschäftigten, für Unklarheiten gesorgt. 

Aus diesem Grund ist der GB Personal dabei, die Richtlinie erneut zu überarbeiten und plant, diese im 1. Quartal 2026 im „neuen Kleid“ zur Verfügung zu stellen. 

 

Der Personalrat möchte zudem über die Zulagen bei vorübergehender Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit informieren.

Gemäß § 16 MD-Tarifvertrag wird bei vorübergehender Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit, welche mindestens 2 Monate ausgeübt wird, eine Zulage gewährt. 

Hierbei ist zu beachten, dass diese nur für den voll erbrachten Kalendermonat vergütet wird. 

 

Zur Verdeutlichung hier ein Beispiel: 

Elternzeitvertretung über mehrere Monate bis zum 25. des Monats September.

In diesem Fall zeigt sich, dass es sich gemäß § 16 MD- Tarifvertrag beim Monat September nicht um einen vollen Monat handelt, und somit für diesen letzten Monat auch keine Auszahlung der Zulage erfolgt.

 

Ein weiteres Thema ist zuletzt vermehrt in Bezug auf die Arbeitssicherheit und Gefährdungsbeurteilungen zur psychischen Belastung aufgefallen. 

Hier möchten wir alle Mitarbeitenden darauf hinweisen, dass auch bei verbalen Angriffen oder Bedrohungen im beruflichen Kontext, egal ob im persönlichen Kontakt oder am Telefon, diese an die Arbeitssicherheit gemeldet werden sollen. 

 

Hierzu dient das digitale Verbandbuch, dass wir hier verlinken

Verbandbuch - Meldeblock zur Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen

 

In diesem Zusammenhang verweisen wir auch gern noch auf den Notfallordner, mit Hinweisen zum Verhalten bei Bedrohungen, beides zu finden im QM-Portal.

wvp-sycatimsq01.nds.mdkn.de/document/de-DE/D2843/download/

 

Die Eintragung derartiger Belastungen während der Arbeitszeit sind für jeden Mitarbeitenden sehr wichtig und bindend, falls sich daraus Folgeerkrankungen ergeben, die zu Einschränkungen der Arbeitsleistung oder Berufstätigkeit führen könnten. 

Achten Sie gut auf sich!

PR-Info vom 21.11.2025

Die Personalversammlung 2025 ist schon wieder Vergangenheit. Dieser Tag ist immer das Highlight in unserem Jahreskalender. Für uns ist es immer wieder etwas Besonderes, in so viele Gesichter – teils bekannt, teils unbekannt – zu schauen. Gerade der Austausch in den Pausen macht dieses Treffen jedoch besonders wertvoll. Wir möchten deshalb auch Frau Köhler noch einmal ausdrücklich für ihre unkomplizierte und spontane Antwort zur Pausenregelung an dem Tag danken.

Wer den Tag noch einmal Revue passieren lassen möchte, findet im Intranet einige Bilder und auf der Seite des Personalrats eine pdf Version der Präsentation. Hier sind neben dem Tätigkeitsbericht für 2024 auch all die wertvollen Informationen unserer Gäste enthalten.

 

Aber auch neben und nach der Personalversammlung steht die Arbeit nicht still.

Den Personalrat hat unter anderem ein Termin in der Einigungsstelle beschäftigt. Hier ging es unter anderem um eine Ausweitung der Datenanzeige in Voxtron, zur live Auswertung des Telefonverhaltens im Tourenplanungs- und Kundenmanagement Pflege durch die Teamleitungen.

Bislang können diese nur sehen, welche Mitarbeitenden in welcher Hotline eingebucht sind, ob sie telefonieren oder in der Pause sind und wie viele Anrufer noch in der Warteschlange sind.

Auf Wunsch des Geschäftsbereichs sollte dieses um das „Aktivitätsmonitoring“ erweitert werden. Hierbei war es der Wunsch, dass die Führungskräfte live sehen, wie lange jemand in der Pause ist, mit welcher Telefonnummer man telefoniert und wie lange. Diese Parameter sollen nur in Hotline Zeiten angezeigt werden, nicht während anderer Tätigkeiten laut Dienstplanung.

Der Personalrat hat die Zustimmung zu dieser Maßnahme verweigert, weshalb der Arbeitgeber die Einigungsstelle angerufen hatte.

In der Einigungsstelle konnten wir einen Teilerfolg erzielen und die Darstellung der Rufnummer im Monitoring streichen (egal ob man angerufen hat oder angerufen wurde).

Der Arbeitgeber argumentiert, dass bei hoher Anruflast und Auslastung der im Telefondienstplan stehenden Mitarbeitenden, ein kurzfristiges Nachsteuern durch die Teamleitungen möglich gemacht wird. Dies soll der Entlastung der Kolleginnen und Kollegen dienen.

Der Personalrat vertrat die Auffassung, dass zu diesem Zweck eine Anzeige der Rufnummern nicht erforderlich ist und der vorsitzende Richter ist dieser Auffassung gefolgt.

Wir verbuchen dies als Erfolg in unseren Bemühungen, die Rechte der Mitarbeitenden zu stärken und zu schützen.

PR-Info vom 26.09.2025

Mit der Einführung der Zeiterfassung LOGA sind viele Neuerungen und Veränderungen in unserem Arbeitsalltag hinzugekommen. Inzwischen beherrschen wir die Anwendung recht gut, als Personalrat hören wir aber immer wieder von missverständlichen Anweisungen bezüglich der Nutzung.

 

Insbesondere die Frage nach dem Start der Arbeitszeit bewegt viele. Der Personalrat hat hier noch einmal Rücksprache mit dem GB Personal genommen und teilt deren Meinung:

Bei mobiler Arbeit startet die Arbeitszeit mit dem Hochfahren des Dienstrechners. Konkret bedeutet dies, dass ich mir die Zeit notiere, wenn ich den Start Knopf des Notebooks drücke und diese später in LOGA entsprechend erfasse. Diese Anpassung der Zeit in LOGA ist damit aus unserer Sicht unabdinglich und erlaubt. Das Verbot einer derartigen Korrektur des Arbeitszeitbeginns würde alle Mitarbeitenden in mobiler Arbeit denen gegenüber, die ihre Tätigkeit in der Dienststelle ausüben oder ihre Zeiterfassung per Smartphone APP durchführen können, benachteiligen. Im GB Personal werden diesbezüglich Informationen an die Führungskräfte aufbereitet. Diese Information soll in Kürze an die Führungskräfte zur weiteren Kommunikation weitergeleitet werden. Uns wurde zudem mitgeteilt, dass man an einer technischen Lösung für dieses Problem arbeitet.

 

Weitere Unsicherheit gibt es in allen Bereichen bezüglich der Tarifanpassung und Einführung des Kompetenzstufenmodells und der Opt-Out-Regelung.

 

Für viele stellt sich insbesondere die Frage, ob es für ihre Tätigkeitsgebiete überhaupt genug Fortbildungen geben wird, um die geforderten Punkte zur Anpassung zu erreichen.

Dem Personalrat ist es deshalb besonders wichtig darauf hinzuweisen, dass es in der Verantwortung jedes Mitarbeitenden gibt, bei der jeweiligen Führungskraft regelmäßig ein Interesse an Fortbildungen zu signalisieren und sich mögliche Angebote herauszusuchen. Der Tarifvertrag regelt hier, dass auch dann ein Anspruch auf den Stufensprung nach 4 Jahren besteht, wenn es dem Mitarbeitenden aus dienstlichen Gründen nicht ermöglicht wurde, die Freistellung zu einer Schulung in Anspruch zu nehmen.

 

Uns erreichen auch immer wieder Fragen zum Thema der Opt-Out-Regelung gerade aus dem Bereich der Pflegefachpersonen. Hier bestehen große Unklarheiten, ob für diesen Personenkreis auch ab 2026 die Opt-Out-Regelung anwendbar ist. Der abgeschlossene Tarifvertrag sagt hierzu leider aus, dass es nicht möglich ist. Allerdings weiß man nie, was sich vielleicht noch an dem Tarif ändert. Daher ist unser Rat an Sie: Wer sich jetzt sicher ist, dass er in den nächsten Jahren die Opt-Out-Regelung wählen würde, sollte dies auf jeden Fall bis zum 30.9.2025 beim GB Personal melden. Man bekommt dann zwar eine Antwort, dass die Möglichkeit aktuell nicht auf eine/n zutrifft, hat aber damit schriftlich seine Präferenz bestätigt.

 

Den aktuellen Tarifvertrag finden Sie hier: TV MD - Tarifvertrag der Medizinischen Dienste

 

In der letzten PR Info haben Sie die Ankündigung der Personalversammlung am 22.10.2025 bekommen. Wer in 2024 bei der Personalversammlung war erinnert sich, dass wir zugesagt hatten, jene Fragen aus der Mitarbeiterschaft, die aus zeitlichen Gründen nicht mit den Vorständen besprochen werden konnten, im Nachgang zur Verfügung zu stellen. Leider war es uns bisher nicht möglich, dieses Vorhaben tatsächlich umzusetzen.

Geplant war ein Video, gemeinsam mit den Vorständen und Mitgliedern des Personalrats, um Fragen zu stellen und zu beantworten. Es ist bislang technisch nicht gelungen, die Beantwortung der Fragen so aufzuarbeiten, dass man dieses allen Mitarbeitenden verständlich zur Verfügung stellen konnte.

In Anbetracht der Zeit, die seither vergangen ist, haben sich einige Fragen vermutlich inzwischen überlebt.

 

Wir möchten Sie deshalb darum bitten, Fragen, die vielleicht noch aus dem letzten Jahr offen sind, erneut an das Postfach Personalrat@md-niedersachsen.de zu senden und vielleicht auch besonders zu kennzeichnen. Wir werden diese Fragen dann bevorzugt in den nächsten Austausch mit den Vorständen mitnehmen.

 

Zu guter Letzt noch ein Appell an alle Mitarbeitenden. Sollten Sie von ihrer Führungskraft zu einem persönlichen Gespräch mit kritischem Hintergrund eingeladen werden (Wir meinen damit ausdrücklich nicht reguläre Mitarbeiter Jahresgespräche) und sich dabei einen Beistand wünschen, steht Ihnen jederzeit die Möglichkeit offen, ein Personalratsmitglied zu kontaktieren, dass sie in dem Gespräch begleitet. Selbstverständlich steht auch Führungskräften diese Möglichkeit offen.

Alle gewählten Mitglieder des Personalrats stehen allen Mitarbeitenden des MD Niedersachsen beiseite. Wir beobachten, vermitteln und schlichten soweit möglich und sind ausdrücklich neutrale Berater. Nutzen Sie diese Möglichkeit. Wir helfen Ihnen gern.

PR-Info vom 26.08.2025

ihr Personalrat hat sich das Ziel gesetzt, sichtbarer und „nahbarer“ zu werden. Konkret bedeutet das, die verschiedenen Dienststellen des MD Niedersachsens im Laufe des Jahres nacheinander zu besuchen, um Ihnen liebe Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit zu geben, ihre Anliegen direkt und persönlich mit Mitgliedern des Personalrats zu besprechen.

Zu den Dienststellen, die über einen entsprechend großen Besprechungsraum verfügen, machte sich das gesamte 13-köpfige Gremium auf, um die Personalratssitzung in einer anderen Dienststelle als Hannover, Hildesheimer Straße abzuhalten.

Bislang waren wir in Braunschweig, Lüneburg und Oldenburg, um dort die wöchentliche Sitzung stattfinden zu lassen. 

Dort wurde in der Mittagszeit die Sitzung jeweils länger unterbrochen, um für Fragen zur Verfügung zu stehen.  

Um aber auch die kleineren Dienststellen nicht außen vor zu lassen, machte sich eine kleine Delegation des Gremiums, bestehend aus Stefanie Zenker, Daniela Riedemann und Gabi Rohling-Klask auf und besuchten in den letzten Wochen und Monaten die Dienststellen in Meppen, Stade und Hildesheim. 

An jedem Ort wurden wir herzlich begrüßt und es kam ein reger Austausch mit den Mitarbeitenden zustande. Die Personalratsmitglieder suchten die Mitarbeitenden in ihren Büros auf und tauschen sich aus. Es gab Zeit für kritische Themen, viele Fragen und Lob für den harmonischen Umgang miteinander vor Ort. 

Wir möchten uns auf diesem Wege noch einmal für den vertrauensvollen und lebhaften Austausch bedanken. 

Fazit: Wir kommen wieder und bleiben in Kontakt! 

Geplante Termine kündigen wir vorher per Mail an die jeweiligen Verteiler der Dienststellen an. 

 

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Personalversammlung 2025

 

Die Planungen nehmen immer mehr Fahrt auf und werden konkreter. Nachdem wir unsere „Save the date“ Mail verschickt hatten, erreichten uns einige Rückmeldung zur Wahl des Datums. 

Uns ist bewusst, dass der 22.10.2025 mitten in den Herbstferien liegt. Leider war das Theater am Aegi in diesem Jahr überraschend schnell ausgebucht. Es wurden uns lediglich zwei äußerst kurzfristige Termine angeboten, die nicht realisierbar gewesen wären. Wir haben auch nach möglichen anderen Locations Ausschau gehalten. Hier gab es zwar andere Termin Möglichkeiten, die wären jedoch Kosten um ein Vielfaches höher gewesen. Dies lässt sich aufgrund unserer Geschäftsorganisation nicht darstellen. So ist die Wahl in diesem Jahr erneut auf das Theater am Aegi und den 22.10.2025 gefallen.

Ferienzeiten sind für alle Mitarbeitenden mit schulpflichtigen Kindern die selbstverständlich bevorzugte Urlaubszeit. Es gilt aber auch zu bedenken, dass bei all den Mitarbeitenden, die nicht an die Ferienzeit gebunden sind, die Urlaubszeiten tendenziell eher außerhalb der Ferien liegen. 

Die Personalversammlung ist eine freiwillige Veranstaltung, bei deren Terminwahl wir uns darüber im Klaren sein müssen, dass es stets eine Anzahl von Kolleginnen und Kollegen gibt, die an genau diesem einen Tag des Jahres nicht teilnehmen können – aus welchen Gründen auch immer. 

Wir freuen uns über jeden Einzelnen, der mit uns diesen Tag gemeinsam verbringt. 

 

Ihr Personalrat

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Hinweis der Schwerbehindertenvertretung:

 

Wenn Sie einen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung stellen möchten, beachten Sie bitte den Arbeitgeber frühzeitig über den Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung zu informieren, idealerweise direkt nach Antragstellung.

 

Dies ist natürlich immer Ihre private Entscheidung

 

Das Informieren des Arbeitgebers stellt allerdings sicher, dass der Arbeitgeber die Möglichkeit hat, den Zusatzurlaub für das laufende und ggf. auch für das vorherige Jahr zu berücksichtigen. 

 

Wenn die Schwerbehinderteneigenschaft rückwirkend festgestellt wird, kann der Zusatzurlaub ebenfalls rückwirkend gewährt werden, in der Regel für jeden vollen Monat, in dem die Schwerbehinderung bestand. 

Wenn der Arbeitgeber keine Kenntnis von dem Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung hat, verfällt der Anspruch auf Zusatzurlaub mit Ablauf des Urlaubsjahres oder des Übertragungszeitraums. 

 

Falls Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich gern vertrauensvoll an Susann Schröder oder Stefanie Zenker. 

PR-Info vom 28.03.2025

Arbeitszeitbetrug und die Nichteinhaltung von Arbeitszeitgesetzen sind Themen, die seit der Einführung der neuen Zeiterfassung vermehrt in das allgemeine Bewusstsein in unserem Dienst gerückt sind. 

In den letzten Tagen mussten wir bereits eine fristlose Kündigung aufgrund von Arbeitszeitbetrug in unserer Sitzung behandeln. Eine weitere steht bevor.

 

Was ist hier geschehen? 

Die Mitarbeitenden haben an mehreren Tagen eine Arbeitszeit dokumentiert, obwohl sie nachweislich keine Produkte bearbeitet hatten oder anderweitig dienstlich tätig waren.

Auf die Hintergründe hierzu werden und können wir nicht weiter eingehen. 

Ganz sicher ist dies eine extreme Form von Arbeitszeitbetrug. 

Aus Sicht des Arbeitgebers ist hier die Entscheidung zur fristlosen Kündigung bei gestörten Vertrauensverhältnis absolut klar. 

Aber auch leichtere Vergehen können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und sei es „nur“ eine Abmahnung. 

 

Wir möchten deshalb noch mal eindringlich darauf hinweisen, dass Arbeitszeitbetrug kein Kavaliersdelikt ist. 

Jede und jeder sollte sich bewusst sein, dass eine korrekte Arbeitszeiterfassung bei Erbringung von Arbeitsleistung eine Arbeitnehmerpflicht ist.

PR-Info vom 03.03.2026

Nach der Einführung des neuen Zeiterfassungssystem zum 01.01.2025 gab es viele Anlaufschwierigkeiten mit der Bedienung und im Besonderen mit der Einplanung der Pausen in die Touren. 

Der Geschäftsbereich Pflegeversicherung hat sich zu weiteren Veränderungen entschlossen und diese dann letzte Woche dem Personalrat vorgelegt. 

Ein Punkt ist die Kürzung der Bearbeitungszeiten der einzelnen Produkte (Hausbesuche, Telefoninterview und Aktenlagen mit telefonischen Kontakt). Dafür wird die Überplanung (von bis zu 104%) ersatzlos gestrichen.

 

Wie Herr Dr. Ernst schon informierte, will man damit „gemeinsam und solidarisch die Auswirkungen der gesetzlichen Pausenplanung für die betroffenen Mitarbeiten reduzieren“. 

Wir stehen einer solchen Verbesserung durchaus positiv gegenüber und haben dieser deshalb auch zugestimmt.

 

Es sollen dadurch folgende Verbesserungen entstehen: 

 

1. Für Mitarbeitende mit Arbeitszeiten von 5:48 Stunden oder 5:45 Stunden entfällt künftig die Planung der Pause. Dies kommt insbesondere denjenigen zugute, die durch familiäre Verpflichtungen, wie die Kinderbetreuung, besonders gefordert sind.

   

2. Für Mitarbeitenden mit Vollzeit oder Teilzeit von mehr als 6 Stunden täglich, entfällt die bisherige Überziehungszeit von 18 Minuten und die planbare Zeit reduziert sich.

 

3. Bei Mitarbeitenden mit einer Arbeitszeit von genau 6 Stunden muss keine Pause mehr eingeplant werden, da eine Pause erst ab 6 Stunden genommen werden muss. 

 

4. Für Mitarbeitende mit Arbeitszeiten von 6 Stunden 15 Minuten oder 6 Stunden 25 Minuten entfällt ebenfalls die Überziehungszeit von 15 Minuten. Die Pause muss hier in der Planung abgebildet werden, da 6 Stunden Arbeitszeit planerisch überschritten werden. Wenn aber die Arbeitszeit tatsächlich unter 6 Stunden liegt, muss die Pause nicht genommen werden. 

 

 

Uns ist bewusst, dass die Kürzung der Bearbeitungszeiten wahrscheinlich bei einigen zu erhöhtem Stress führen wird. Ein Wegfall der Überplanung ist aus unserer Sicht jedoch auf jeden Fall von unschätzbarem Wert!

Wichtig ist, in den Gutachten stets die tatsächlichen Bearbeitungszeiten zu erfassen! Ein Gutachten dauert so lange wie es dauert. Die Routine wird langfristig dazu führen, dass man unter Einsatz der neuen Tools schneller wird. 

 

Vorrangig hoffen wir, die Stressbelastung durch Planung und Einhaltung von Pausenzeiten in der Einzelfallbegutachtung deutlich verringern zu können. 

PR-Info vom 17.01.2025

In diesem neuen Jahr ist das neue Programm zur Zeiterfassung LOGA gestartet. Von vielen Kolleginnen und Kollegen hören wir noch Unsicherheit bezüglich der Nutzung. Die Handhabung ist uns allen noch nicht so selbstverständlich, wie wir es von Primion gewohnt waren. Hier muss sicher noch einige Zeit verstreichen, bis man auf allen Ebenen auch völlige Sicherheit bekommt. 

Kleinere Lücken wurden bereits identifiziert, hier will man das Programm möglichst schnell nachrüsten.

Eine deutliche Neuerung ist die Erfassung von Pausenzeiten, wie sie das Arbeitszeitgesetz vorschreiben. 

Hier sei nochmal darauf hingewiesen, dass eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies bedeutet in der Praxis, dass diese Pause spätestens in der ersten Minute nach sechsstündiger Arbeit aufgenommen werden muss!

Selbstverständlich kann sie auch schon innerhalb der ersten sechs Stunden genommen werden. 

 

Dies bringt uns zu der zweiten Neuerung, der Einplanung von Pausenzeiten in den Tourenplänen der Einzelfallbegutachtung im GB Pflegeversicherung

Auch hier wird den gesetzlichen Regelungen nachgekommen, die eine derartige Pause vorschreiben. 

Dass diese Ruhepausen im Alltag der Pflegegutachter häufig nicht „angenehmer“ Form, z.B. in einem Café oder der eigenen Wohnung erfolgen kann, ist allen Beteiligten bewusst. 

Dennoch gibt das Gesetz in diesem Fall keinen Spielraum. 

 

Aus unserer Sicht ist in diesem Zusammenhang noch der Hinweis wichtig, dass auch bei vertraglich vereinbarter Arbeitszeit von unter 6 Stunden, eine Pause in der Tourenplanung definiert wird

Wer jedoch sicher ist, dass die Arbeitszeit von 6 Stunden nicht überschritten wird, muss sich nicht an diese Pause halten, sondern kann den nachfolgenden Termin entsprechen vorziehen. 

Falls dies aufgrund des angemeldeten Zeitfenster in der Tourenplanung anhaltend nicht möglich ist, kann jede/r dies entsprechend an die eigene Führungskraft zurückmelden. 

Kein System ist perfekt. Nur durch Rückmeldungen aus dem Alltag können Fehler im Programm identifiziert und behoben werden. Wir hoffen doch sehr, dass Visitour hier noch „lernt“ und solche Probleme in naher Zukunft ausgeräumt werden können. 

 

In diesem Sinne ist unser Appell an alle Mitarbeitenden, auf sich zu achten, sich auch wirklich Ruhepausen von der Arbeit zu nehmen um mal durch zu atmen und immer das klärende Gespräch bei Problemen zu suchen. 

Auch von den Führungskräften erwarten wir hier ein Entgegenkommen und Annehmen von Rückmeldungen und Fragen, damit wir alle auch in Zukunft unsere Aufgaben erfolgreich bewältigen können, ohne dadurch auszubrennen oder krank zu werden. 

 

Die Menschen, die in die in diesem Unternehmen arbeiten, sind unsere wichtigste Ressource. Jede/r von uns sollte sich immer wieder daran erinnern, dass das „menschlich“ unseres Claims im täglichen Umgang miteinander anfängt. 

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