Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist in der Dienststelle das Organ, das die Interessen aller schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Arbeitnehmer vertritt.
Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung sind im SGB IX unter § 178 geregelt. Sie vertritt die Interessen und fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen im Dienst und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.
Zu den Aufgaben gehören:
- Überwachung der zugunsten geltenden Gesetze, Dienstvereinbarungen und Dienstanweisungen
- Annahme von Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen und gleichgestellten Kolleg:innen
- Unterstützung der Kolleg:innen bei der Antragsstellung auf Feststellung einer (Schwer)-Behinderung bzw. einer Gleichstellung.
- Unterstützung bei der Beantragung von Maßnahmen, die den schwerbehinderten Kolleg:innen dienen, insbesondere auch präventive Maßnahmen
- Teilnahme an den Personalratssitzungen sowie den Sitzungen des Arbeitssicherheitsausschusses
Bei Fragen, Anregungen und Problemen sind wir jederzeit für Sie erreichbar.
Melden Sie sich gern telefonisch oder per Mail bei
Susann Schröder und Stefanie Zenker
Wir kümmern uns um die Belange schwerbehinderter Kolleg:innen, stehen aber selbstverständlich auch denjenigen mit Rat und Hilfe (z. B. bei Antragstellung) zur Seite, die gesundheitliche Probleme haben oder noch nicht als „schwerbehindert“ gelten. In diesem Bereich muss noch einiges an Überzeugungsarbeit geleistet werden, da viele gesundheitlich eingeschränkte Kolleg:innen nicht den Mut haben sich zu melden, weil sie fälschlicherweise Nachteile befürchten. Das Gegenteil ist der Fall, gerade sie sind durch das SGB IX geschützt.