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Erste Hilfe

Unfälle am Arbeitsplatz können jederzeit passieren – sei es bei der Arbeit selbst oder auf dem Weg dorthin: eine kurze Unachtsamkeit und der Fuß ist umgeknickt. In solchen Momenten ist schnelles und gezieltes Handeln gefragt. Erste Hilfe im betrieblichen Kontext bedeutet nicht nur, zu wissen, wie man schnell und richtig reagiert, sondern auch zu verstehen, wann und wie man professionelle Hilfe einholt. Im Folgenden klären wir die wichtigsten Begriffe und Maßnahmen. 

Generell gilt, sollten Sie Verbandsmaterial oder ein Pflaster nach einem Unfall benötigen, finden Sie die entsprechenden Materialien in den Kopierräumen oder auf den Fluren.

Sollte Ihnen etwas zustoßen oder Sie einen Unfall beobachten, versuchen Sie Ruhe zu bewahren und Hilfe zu rufen (112). Ihnen wird schnell geholfen und Sie werden versorgt! Sollte kein Rettungswagen notwendig sein, können die betrieblichen Ersthelfer Sie unterstützen. Alle Ärztinnen und Ärzte sind betriebliche Ersthelfer. Dazu kommen auch noch geschulte Mitarbeitende, welche regelmäßig Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben. Die Liste der Ersthelfer finden Sie in Kürze im QM-Portal. 

Sie interessieren Sich dafür Ersthelfer zu werden? Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

 

Wege- und Arbeitsunfälle

Was ist ein Arbeitsunfall?

Arbeitsunfälle sind Unfälle, die bei der Ausführung der beruflichen Tätigkeit oder im direkten Zusammenhang mit dieser passieren. Dazu gehören etwa Stürze, Quetschung von Fingern oder Schnittverletzungen. Aber nicht nur rein physische Verletzungen stellen Arbeitsunfälle dar, auch eine Bedrohung beispielsweise durch einen Versicherten, welcher sich auf ihr psychisches Wohlbefinden auswirkt, ist ein Arbeitsunfall. Durch die Berufsgenossenschaft haben wir die Möglichkeit, Sie schnell an eine psychologische Erstbetreuung zu vermitteln. 

Was ist ein Wegeunfall?

Wegeunfälle sind Unfälle, die auf dem Weg zur Arbeit oder während des Arbeitsweges, zum Beispiel von der Arbeitsstelle zu einem externen Einsatzort, passieren. Ein Wegeunfall kann beispielsweise ein Sturz auf dem Weg ins Büro oder ein Verkehrsunfall auf dem Arbeitsweg sein. Diese Art von Unfall wird ebenfalls durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, wenn er unter bestimmten Bedingungen passiert. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob es sich um einen Wegeunfall handelt, sprechen Sie uns gerne an.

Bei Schäden am PKW hilft Ihnen Frau Acar gerne weiter. Das dafür vorgesehene Formular finden Sie im QM-Portal. Bitte füllen Sie dieses aus und reichen Sie es entsprechend ein.

Damit Sie Anspruch auf eventuelle Unterstützungsleistungen haben, ist es wichtig entsprechende Arbeits- und Wegeunfälle zu dokumentieren. Wenn Sie eine Verletzung erleiden (auch eine kleine Schnittverletzung), die keine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, machen Sie bitte eine Meldung im Verbandbuch (hier). Falls es doch zu unvorhergesehenen Folgen kommen sollte, können Sie sich darauf berufen. 

Wenn Sie feststellen, dass ein Arztbesuch erforderlich ist, suchen Sie bitte einen Durchgangsarzt (D-Arzt) auf. Diese Ärztegruppe verfügt über eine spezielle Zulassung von den Berufsgenossenschaften/Unfallkassen. Der D-Arzt entscheidet über die entsprechende weitergehende arbeitsmedizinische Betreuung. Den Durchgangsarzt in Ihrer Nähe können Sie hier [D-Arzt] finden.
In diesem Fall ist es ebenfalls erforderlich, dass Sie eine entsprechende Unfallanzeige erstellen. Mit ihrem entsprechenden Sachbearbeitenden füllen Sie dann die Unfallanzeige aus. Sollte Sie selbst nicht in der Lage sein den Unfall zu melden, übernimmt dies in der Regel Ihre Führungskraft. 

Sollte bei Ihnen die Unsicherheit bestehen, ob es sich um einen Arbeits- bzw. Wegeunfall handelt. Rufen Sie uns einfach an und wir beraten Sie.

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