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Personalrat: Ansprechpartner für alle Mitarbeitenden

Die Aufgabe des Personalrats

Das niedersächsische Personalvertretungsgesetz (NPersVG) ist die Grundlage für die Arbeit des Personalrats. Der Personalrat hat nach dem NPersVG die Aufgabe, darüber zu wachen, dass geltende Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und die Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden. Des Weiteren ist jedes Mitglied auch ein Ansprechpartner, um Anregungen oder Beschwerden entgegenzunehmen
und diese weiterzuleiten. Auf Wunsch eines Mitarbeiters kann ein Personalratsmitglied an Gesprächen teilnehmen, die ein Mitarbeiter mit Dritten führt.

Darüber hinaus hat der Personalrat Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- oder Anhörungsrechte:

  • Einstellungen, Versetzungen in eine andere Dienststelle
  • Umsetzungen
  • Kündigungen durch den Arbeitgeber
  • Abmahnungen
  • Arbeitszeitänderungen
  • Einführung grundsätzlich neuer Arbeitsmethoden
  • Dienstvereinbarungen (z. B. Gleitzeit, Datenverarbeitung und Erfassung….)
  • Gestaltung der Arbeitsplätze
  • Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und sonstigen Gesundheitsstörungen (Arbeitsschutz und –sicherheit)
  • Organisatorische Maßnahmen (Leistungserfassung, Organisationsveränderungen, Technische Hilfsmittel….)

Der Personalrat führt einmal jährlich eine Personalversammlung für alle Beschäftigten des MD Niedersachsen durch, auf welcher er über seine Tätigkeit Rechenschaft ablegt.

Von der Mitbestimmung ausgenommen sind Einzelmaßnahmen, wie z. B. Fragen der Besoldung und Vergütung im Einzelfall.

Das Gremium des Personalrats

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