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Was bedeutet die neue Dienstvereinbarung "mobiles Arbeiten" für mich als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter?

Sie können jetzt die neue Dienstvereinbarung beantragen

Im April 2023 fanden Schulungsangebote des Geschäftsbereiches Personal für alle Führungskräfte zur neuen Dienstvereinbarung statt. Inhalt dieser Schulung war sowohl die ausformulierte Dienstvereinbarung, wie auch die Anträge und das Raumbuchungssystem. 

Seit dem 1. Mai 2023 können alle Kolleginnen und Kollegen, die die neue DV mobile Arbeit in Anspruch nehmen möchten, einen entsprechenden Antrag bei ihrer zuständigen Führungskraft stellen. Die Führungskraft prüft, ob die auszuübende Tätigkeit für mobiles Arbeiten geeignet ist. Die Entscheidung wird dem Antragsteller innerhalb von sechs Wochen mitgeteilt.

Die Voraussetzungen für mobiles Arbeiten finden Sie in der DV, die im WIKI hinterlegt ist: DV_Mobiles_Arbeiten.pdf

Die Anträge zum Mobilen Arbeiten finden Sie auf der Unterseite zu Formularen und Anträgen des GB Personal im WIKI

Für Mitarbeitende, die das bisherige „freiwillige Arbeiten im Homeoffice“ nutzen, gilt die Übergangsregelungen bis zur Entscheidung durch die Führungskraft über den neuen Antrag zur mobilen Arbeit.

Wichtig: Auch Mitarbeitende mit Telearbeitsverträgen müssen einen entsprechenden Antrag auf mobile Arbeit stellen, da die neue Dienstvereinbarung „Mobiles Arbeiten“ die bisherige Dienstvereinbarung Telearbeit vollständig ablöst. Bis zur Entscheidung der Führungskraft über den neuen Antrag gelten die vereinbarten Regelungen zur Telearbeit als Übergangsregelung weiter. Die Übergangsregelungen gelten dabei bis maximal drei Monate nach Inkrafttreten dieser Dienstvereinbarung (maximal bis 31.07.2023). Haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Telearbeitsplatz bis dahin keinen neuen Antrag gestellt, entfällt die Telearbeit ersatzlos.

Übrigens: Im Falle der Nichteinigung klärt ein sogenannter „Paritätischer Ausschuss“, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Personalrats und des GB Personal zusammensetzt, die Umsetzung der Mobilen Arbeit im Einzelfall.

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