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Notfallhelfende

Um den Arbeitsschutz in großen Unternehmen – wie dem MD Niedersachsen - zu gewährleisten, bedarf es der Unterstützung von helfenden Mitarbeitenden. Der Bereich Arbeitssicherheit kann nicht an allen Standorten gleichzeitig agieren und ist auf Ihre Expertise angewiesen. Wir brauchen Ihre Unterstützung für die Standorte. Im Arbeitsschutzgesetz ist es sogar gesetzlich geregelt, dass Erst- und Brandschutzhelfer sowie Sicherheitsbeauftragte benannt werden. 

Dabei ist es keineswegs so, dass helfende Mitarbeitende die Aufgaben der Arbeitssicherheit übernehmen oder diese gar abnehmen sollen. Sie unterstützen dabei hinzusehen, denn Sie kennen sich in ihrem Standort oft besser aus als wir von der Arbeitssicherheit. Eine wichtige Aufgabe neben dem "Hinsehen" besteht darin, in einem Notfall schnell(er) vor Ort zu sein und zu unterstützen. Damit - und das ist ein oft genanntes Missverständnis - geht keine Verantwortung (im Sinne einer Haftung) einher, etwa durch "falsche Hilfe". Falsche Hilfe gibt es nicht, nur unterlassene Hilfe.

Untenstehend finden Sie die unterschiedlichen Aufgabengebiete von Notfallhelfenden. Die jeweiligen Notfallhelfenden an ihrem Standort finden sie hier.

Brandschutzhelfer

Eines der wichtigsten Ehrenämter im Unternehmen ist das des Brandschutzhelfers. Die Kolleginnen und Kollegen übernehmen bei einem potenziellen Brand wichtige Aufgaben bis zum Eintreffen der Feuerwehr. Dabei muss natürlich keine Eigengefährdung in Kauf genommen werden.

Aufgaben der Brandschutzhelfer:

  • Melden von Bränden
  • Unterstützung bei der Evakuierung des Dienstgebäudes durch klare Anweisungen und Lotsen von Personen
  • Kontrolle der Etage auf sich noch aufhaltende Personen und das Schließen von Türen
  • Hilfestellung bei der Evakuierung für mobilitätseingeschränkte und ortsunkundige Personen sowie Personen mit Behinderungen
  • Verhindern des Zurücklaufens von Personen in das Gebäude
  • Bekämpfung von Entstehungsbränden mit vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
  • Betreuung der Personen an den Sammelstellen
  • Meldungen über Besonderheiten bei Eintreffen der Feuerwehr an den Einsatzleiter

Sie haben Interesse daran, im Notfall Verantwortung zu übernehmen? Eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer wird über den MDN organisiert und erfolgt dann während der Arbeitszeit. Sprechen Sie uns gerne an! 

Eine Liste der aktuellen Brandschutzhelfer finden Sie im QM-Portal

Betriebliche Ersthelfer

Oft bestehen Unsicherheiten, wie einer hilfsbedürftigen Person geholfen werden kann. Der letzte Erste-Hilfe-Kurs liegt bei vielen schon mehrere Jahre z. B. im Rahmen der Führerscheinausbildung zurück und es bestehen Berührungsängste, wie den hilfebedürftigen Personen geholfen werden kann. Für mehr Sicherheit kann hierfür der Erste-Hilfe-Kurs sorgen. Wichtig ist, Sie können bei der Ersten Hilfe nichts falsch machen. Falsch ist es nicht zu helfen! Keine Sorge, als ausgebildeter Laien-Ersthelfer haften Sie nicht für Schäden. 

Die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer bringt einen ganz persönlichen Vorteil für Sie. Der eintägige Kurs innerhalb der Arbeitszeit ist eine Möglichkeit, sich entsprechende Kenntnisse anzueignen und Sicherheit im Umgang mit Notfällen, sei es am Arbeitsplatz oder im privaten Umfeld, zu gewinnen. Notfälle können jederzeit und überall passieren. Sie lernen in dem Kurs lebensrettende und einfache Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie grundsätzliche Handlungsstrategien und fungieren danach als Betrieblicher Ersthelfer. 

In regelmäßigen Zeitabständen von zwei Jahren findet eine Auffrischung der Ersten-Hilfe-Kenntnisse statt. 

Wir haben Ihr Interesse geweckt und Sie möchten sich sehr gerne weiterbilden und als Notfallhelfende Person an Ihrem MD-Standort engagieren? Melden Sie sich unter Arbeitssicherheit@md-niedersachsen.de und wir besprechen alles weitere mit Ihnen. 

Sicherheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragte sind Beschäftigte, die den MDN durch freiwilliges Engagement bei der Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes unterstützen. 

Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten: 

  • Sie achten auf sicherheitsgerechtes Verhalten in der Kollegenschaft, sie machen auf Unfallgefahren aufmerksam, sie geben Tipps und beraten Kolleginnen und Kollegen.
  • Sie überzeugen sich bei regelmäßigen Kontrollgängen davon, dass die vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen (Feuerlöscher; Erste Hilfe Kasten, Pflasterspender) vorhanden sind und füllen diese regelmäßig nach.
  • Wenn Sie Mängel oder Unstimmigkeiten erkennen, melden Sie diese an die Arbeitssicherheit weiter.
  • Sie wirken im Arbeitssicherheitsausschuss mit und nehmen an Begehungen teil. 

Der Arbeitssicherheitsausschuss (ASA) findet einmal im Quartal mit allen arbeitsschutzrelevanten Akteuren im Betrieb statt und ist eine gute Möglichkeit, sich untereinander auszutauschen. 

Für alle Sicherheitsbeauftragten besteht die Möglichkeit, an einer entsprechenden Schulung teilzunehmen, um bestmöglich auf das Ehrenamt vorbereitet zu sein. Sprechen Sie uns gerne an!

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