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Wie kann ich mich an den Personalrat wenden?

Wie und wann wende ich mich an den Personalrat?

Der Personalrat vertritt Ihre Interessen am Arbeitsplatz. Er berät, unterstützt und achtet darauf, dass Gesetze, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen eingehalten werden. Dieser Katalog gibt Ihnen einen kompakten Überblick, wann und wie Sie sich an den Personalrat wenden können.

 

1. Was ist der Personalrat?

Der Personalrat ist die gewählte Interessenvertretung der Beschäftigten. 

Er ist: unabhängig von der Dienststellenleitung zur Verschwiegenheit verpflichtet

Ansprechpartner für alle Beschäftigten, unabhängig von Funktion oder Status.

Ihre Anliegen werden immer vertraulich behandelt. Ein telefonisches Beratungsgespräch oder ein persönliches Gespräch mit dem Personalrat gilt als Arbeitszeit, Ihnen dürfen daraus keine Nachteile entstehen und es ist keine Genehmigung nötig. 

 

2. Wann kann ich mich an den Personalrat wenden?

Sie können sich jederzeit an den Personalrat wenden – insbesondere bei:

  • Persönlichen Anliegen
  • Konflikten mit Vorgesetzten oder Kolleg*innen
  • Bossing, Mobbing oder Diskriminierung
  • Ungleichbehandlung
  • Versetzung, Umsetzung oder Abordnung
  • Abmahnung, Kündigung oder disziplinarischen Maßnahmen
  • Strukturellen oder allgemeinen Themen
  • Arbeitsbelastung/Überlastung oder Personalmangel
  • Einführung neuer Arbeitsmethoden oder technischer Systeme
  • Umorganisation oder Umstrukturierung
  • Personelle Maßnahmen
  • Beförderung
  • Versetzung
  • Höher- und Rückgruppierung
  • Arbeitszeugnissen (bei Unklarheit oder Unstimmigkeiten bezüglich Formulierungen)
  • Bei Fragen zu Arbeitsbedingungen
  • Arbeitszeit
  • Überstunden
  • Dienstpläne
  • Urlaub
  • Teil- und Elternzeit
  • Homeoffice-Regelung
  • Bei Gesundheitlichen und sozialen Themen
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Mutterschutz und Arbeitsschutz

 

Begleitung zu Gesprächen

Sie haben das Recht, ein Mitglied des Personalrats als Beistand zu Personalgesprächen hinzuzuziehen -insbesondere, wenn es um kritische Themen oder Ihre Leistung geht. 

So können Sie sich gut auf dieses Gespräch vorbereiten…

Ziel klären: Was möchte ich in diesem Gespräch erreichen? (z. B. Klärung einer Aufgabe, Gehaltsanpassung, Konfliktlösung).

Unterlagen sammeln: Habe ich alle relevanten Dokumente dabei? (E-Mails, Leistungsbeurteilungen, Arbeitszeitnachweise, ärztliche Atteste bei BEM).

Fakten notieren: Erstellen Sie eine kurze Liste mit konkreten Beispielen oder Zeitpunkten, auf die Sie sich beziehen wollen.

Beistand anfragen: Möchte ich ein Mitglied des Personalrats dabei haben? Falls ja: Rechtzeitig beim Personalrat anfragen und den Termin abstimmen.

Fragen vorbereiten: Welche Fragen möchte ich der Dienstleitung oder den Vorgesetzten stellen?

Eigene Lösungsvorschläge: Habe ich eigene Ideen, wie das Problem gelöst werden könnte?

Nachbereitung: Planen Sie Zeit ein, um nach dem Gespräch ein kurzes Gedächtnisprotokoll anzufertigen.

 

3. Wie wende ich mich an den Personalrat?

Persönlich oder telefonisch

Sprechen Sie ein Mitglied des Personalrats direkt an: Geschäftsverteilungsplan

Schriftlich

Per E-Mail an personalrat@md-niedersachsen.de

Kurz schildern, worum es geht – Details können später geklärt werden

 Vertraulichkeit

Ihr Anliegen wird vertraulich behandelt! Ohne Ihr Einverständnis wird nichts weitergegeben
 

4. Was passiert nach meiner Kontaktaufnahme?

Erstgespräch – Klärung Ihres Anliegens
Beratung – Information über Rechte und Handlungsmöglichkeiten
Unterstützung – z. B. Begleitung zu Gesprächen
Vertretung – falls erforderlich gegenüber der Dienststelle

Sie entscheiden immer selbst, wie weit der Personalrat tätig wird.

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