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Herzlich Willkommen auf der Seite des Betrieblichen Eingliederungsmanagements im MD Niedersachsen

Das BEM ist ein präventives und rehabilitatives Angebot des MD Niedersachsens, welches sich an alle Mitarbeitende richtet, die innerhalb der letzten 12 Monate 6 Wochen - am Stück oder mit mehreren Unterbrechungen - erkrankt waren. Im Rahmen des BEM werden individuelle Hilfen bereitgestellt. Bei längerfristiger Erkrankung wird Unterstützung angeboten, um die Wiederaufnahme der Arbeit zu erleichtern. 

Die gesetzliche Grundlage ist im §167 Abs. 2 SGB IX festgeschrieben. Die Umsetzung des BEM-Verfahrens im MD Niedersachsen ist durch die Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement geregelt.

Welche Ziele hat das BEM?

Ziel des BEM ist es, Ihnen als betroffene Person die Rückkehr an den Arbeitsplatz nach längeren Krankheitsphasen zu erleichtern, eine erneute Erkrankung aufgrund derselben Ursache zu verhindern und einen dauerhaften Wiedereinstieg in das Berufsleben zu ermöglichen.

Konkrete Ziele sind: 

  • Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen
  • Arbeitsunfähigkeit möglichst zu überwinden
  • Fehlzeiten zu reduzieren und zu vermeiden
  • chronische Erkrankungen und Behinderungen bei Mitarbeitenden zu vermeiden und
  • das Verbleiben am Arbeitsplatz, vorrangig am ursprünglichen Arbeitsplatz, zu sichern
  • geeignete und anforderungsgerechte Arbeitsplätze für gesundheitlich beeinträchtigte Mitarbeitende zu sichern oder zu schaffen
  • Arbeitsfähigkeit langfristig zu erhalten und zu verbessern
  • Hilfestellung in der zur Arbeitsunfähigkeit geführten Situation zu geben.

Das BEM ist ein im Verlauf und Ergebnis offener Prozess, welcher von einem vertrauensvollen Umgang aller am BEM beteiligten Personen geprägt ist.

BEM ist nicht vergleichbar mit einer stufenweisen Wiedereingliederung wie dem Hamburger Modell. Dieses Verfahren kann aber eine mögliche Maßnahme des BEM-Prozesses darstellen und begleitend durchgeführt werden, um Sie von der Planung bis zur Rückkehr an den Arbeitsplatz zusätzlich zu unterstützen.

Aus diesem Grund ist es sinnvoll, dass das BEM-Verfahren bereits während der bestehenden Arbeitsunfähigkeit eingeleitet wird. Es muss nicht bis zu einer Rückkehr am Arbeitsplatz gewartet werden. Dies hat den Vorteil, dass bereits frühzeitig Maßnahmen eingeleitet werden können und Ihnen das Zurückkommen erleichtert wird.  

BEM auch ohne gesetzliche Voraussetzungen möglich

Auch wenn Sie noch nicht BEM-berechtigt sind, können Sie jederzeit ein "präventives"-BEM für sich anstoßen. Dieses Angebot gilt für alle Beschäftigten, auch für Führungskräfte (in eigener Angelegenheit oder in Bezug auf Beschäftigte im Rahmen der Wahrnehmung der Fürsorgepflichten).

Das BEM-Team

Während der betrieblichen Eingliederung begleitet Sie die BEM-Koordinatorin und
•    führt das Informationsgespräch durch,
•    überlegt mit Ihnen gemeinsam, ob und wen Sie zusätzlich ins Verfahren einbeziehen möchten,
•    plant und koordiniert weitere Gespräche,
•    führt die BEM-Akte und
•    klärt ggf. Verbesserungsideen und -schritte mit den beteiligten Stellen bzw. Personen.

Ab der Maßnahmenentwicklung unterstützt auch ein/e Mitarbeiter/-in aus dem GB Personal das BEM-Verfahren. Eine Person aus dem Personalrat, die Schwerbehindertenvertretung oder auch Ihre Führungskraft können weitere Mitglieder des BEM-Teams, auf Ihren Wunsch, sein. 

BEM-Unterlagen

Alle wichtigen Unterlagen (Anschreiben, Antwortschreiben, Dienstvereinbarung) finden Sie im QM-Portal. 

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