Alles rund um das Personal-System LOGA
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum HR-System LOGA.
Bleiben Sie informiert über neue Funktionen, wichtige Systemupdates und hilfreiche Tipps für den Arbeitsalltag. Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung!
Mailbenachrichtigungen aus LOGA
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir arbeiten seit einigen Monaten daran, LOGA nutzerfreundlicher zu gestalten. Viele von Ihnen haben den Wunsch geäußert, im Rahmen einer Mail Informationen über LOGA-Einträge, wie bspw. genehmigte Urlaubstage/Gleittage oder Anträge zur Mehrarbeit zu erhalten. Dies konnten wir nun in Zusammenarbeit mit unserer IT und P&I LOGA einstellen. Sobald eine entsprechende Meldung im digitalen Assistenten erscheint, wird parallel automatisch eine E-Mail an die betreffende Person versendet.
Wundern Sie sich daher bitte nicht, wenn Sie E-Mails von der Mailadresse GB-Personal@md-niedersachsen.de erhalten, die mit dem Hinweis „LOGA“ versehen sind. Dies sind keine Fake-Mails.
Regelung für Mitarbeitende
Mitarbeitende mit der Mitarbeiterrolle erhalten in diesen Fällen immer sowohl eine Benachrichtigung im digitalen Assistenten als auch eine E-Mail.
Eine individuelle Deaktivierung des Mailversands ist hier nicht möglich.
Regelung für Führungskräfte
Führungskräfte haben hingegen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob sie zusätzlich zu den Meldungen im digitalen Assistenten auch E-Mail-Benachrichtigungen erhalten möchten. Die E-Mail-Funktion kann bei Bedarf über das Benutzermenü aktiviert oder deaktiviert werden. Klicken Sie hierzu auf die Option “Benachrichtigung - Einstellungen”. Nun erscheint ein Feld, bei dem Sie die Mailingfunktion aktivieren oder deaktivieren können. Ist der Schieberegler blau, so ist die E-Mail Benachrichtigung aktiviert.
Wir freuen uns, dass wir hier Ihrem Wunsch entsprechen konnten.
Bei Fragen wenden Sie sich gern an uns.
Ihr GB Personal
Zeiterfassung zur Weihnachtsfeier des MDN
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bitte beachten Sie, dass die Weihnachtsfeier am kommenden Mittwoch (03.12.2025) als Freizeit und nicht als Arbeitszeit gilt. Wenn Sie an der Feier teilnehmen möchten, müssen Sie sich vor Beginn aus der Zeitwirtschaft ausloggen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit – wir freuen uns auf einen schönen gemeinsamen Nachmittag und Abend!
Ihr GB Personal
Reisekosten im Rahmen der Personalversammlung
Reisekostenabrechnung im Rahmen der Personalversammlung – Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsprinzips
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bitte beachten Sie bei der Abrechnung Ihrer Reisekosten folgendes:
Die Reisekosten sind grundsätzlich nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip abzurechnen. Das bedeutet:
Wenn Sie im Rahmen der Personalversammlung zum Veranstaltungsort reisen, bei der sowohl der Weg vom Dienstort (z. B. Hannover) als auch vom Wohnort aus möglich ist, ist jeweils die kürzere Strecke für die Abrechnung maßgeblich.
- Ist der Weg vom Dienstort kürzer als der Weg vom Wohnort, erfolgt die Abrechnung vom Dienstort.
- Ist der Weg vom Wohnort kürzer, erfolgt die Abrechnung vom Wohnort.
Bitte prüfen Sie daher vor der Abrechnung, welche Strecke dem Wirtschaftlichkeitsprinzip des Medizinischen Dienstes entspricht, und reichen Sie die Reisekosten entsprechend ein.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Team Personalbetreuung gerne zur Verfügung.
Zeiterfassung im Rahmen der Personalversammlung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie in den vergangenen Jahren erreichen uns rund um die Personalversammlung regelmäßig Fragen zur Zeiterfassung. Um Missverständnisse zu vermeiden und Sie frühzeitig zu informieren, haben wir die wichtigsten Hinweise im Vorfeld für Sie zusammengestellt
Prinzipiell gilt:
Ihr Dienstort ist Hannover (Hildesheimer Straße oder Podbi)
- Es ist ein Dienstgang im Zeiterfassungssystem zu buchen
Ihr Dienstort ist ein anderer Standort
- Es ist eine Dienstreise im Zeiterfassungssystem zu buchen
Bitte beachten Sie bei der Zeitbuchung die folgenden Hinweise zur Buchungsreihenfolge.
Wenn Sie vor der Versammlung bereits arbeiten, buchen Sie bitte vor Beginn der Dienstreise oder des Dienstgangs die regulären Arbeitszeiten:
- Vorher am Dienstort gearbeitet:
→ „Kommen“ → „Gehen“ - Vorher mobil gearbeitet:
→ „Mobiles Arbeiten Anfang“ → „Mobiles Arbeiten Ende“
→ dann „Dienstreise Anfang“ (bei Anreise aus anderen Dienstorten)
→ oder „Dienstgang Anfang“ (bei Dienstort Hannover)
→ dann „Dienstreise Anfang“ (bei Anreise aus anderen Dienstorten)
→ oder „Dienstgang Anfang“ (bei Dienstort Hannover)
Sollten Sie vorher nicht arbeiten ist die Buchung „Dienstreise Anfang“ oder „Dienstgang Anfang“ ausreichend.
Nach der Versammlung – ggf. Rückkehr zur Arbeit
Wird die Arbeit nach der Versammlung wieder aufgenommen, gilt:
- Zuerst: „Dienstgang Ende“ oder „Dienstreise Ende“ buchen
- Danach: neue „Kommen“-Buchung oder „Mobiles Arbeiten Anfang“-Buchung
Die Pause während der Versammlung muss bitte manuell von allen teilnehmenden Mitarbeitenden mit „Pause Anfang“ / „Pause Ende“ nachtragen werden.
Bitte achten Sie auf vollständige und korrekte Buchungen, um Unstimmigkeiten in der Zeiterfassung zu vermeiden.
Bei Fragen steht das Team Personalbetreuung gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Wichtige Updates zur Zeiterfassung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit dem 01.01.2025 gibt es laufende Anpassungen am Zeiterfassungstool, basierend auf Ihren Rückmeldungen. Hier die wichtigsten Änderungen:
Fortbildungsbuchung:
Bis auf Weiteres bleibt der bisherige Prozess bestehen.
Dienstreisen sind nach Tariflogik zu buchen.
Ganze Fortbildungstage werden mit maximaler tariflicher Soll-Arbeitszeit inkl. Pausen erfasst.
Dienstgänge (ab 01.03.2025):
Dienstgänge werden als „anwesend“ angezeigt.
Eine Pause kann während eines Dienstgangs gebucht werden, ohne diesen zu beenden.
Vor einem Dienstgang muss eine andere Anwesenheit (z. B. Mobiles Arbeiten) beendet werden.
Pausenbuchung:
Doppelte Pausenabzüge bei verspäteter Buchung entfallen.
Mitarbeitende erhalten eine Meldung bei Verstoß, Führungskräfte können Verstöße in der „Buchungsprüfung“ einsehen.
Buchungsprüfung:
Zeigt alle Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, inklusive Pausenverstößen.
Filter- und Auswertungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung (Anleitung unter “wichtige Dokumente”).
Arbeitsbefreiung nach § 32 TV MD:
Finaler Prozess zur Freistellung bei Todesfall eines Angehörigen (Details unter “wichtige Dokumente”).
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Neue Meldung im digitalen Assistenten von LOGA zur gesetzlichen Pausenregelung
Unser Softwarehersteller (P&I AG) hat am 24.02.2025 eine neue Meldung im digitalen Assistenten von LOGA eingestellt. Diese erscheint rückwirkend ab dem 01.01.2025, sofern die gesetzliche Pausenregelung nicht eingehalten wurde.
Sie erhalten die Meldung, wenn Sie nicht mindestens 30 Minuten Pause bei einer Arbeitszeit von über 6 Stunden bzw. 45 Minuten Pause bei einer Arbeitszeit von über 9 Stunden genommen haben.
Wichtige Hinweise:
- Führungskräfte erhalten diese Meldung nicht über den digitalen Assistenten, sondern über die Buchungsprüfung. Dazu folgen weitere Informationen im Laufe der Woche.
- Bitte nehmen Sie die Meldung zur Kenntnis und achten Sie künftig auf die Einhaltung der gesetzlichen Pausenregelung.
- Sie können die Meldung über den Haken in Ihrem digitalen Assistenten entfernen.
Melden Sie sich bei Rückfragen bei Ihrer zuständigen Personalsachbearbeitung. Diese finden Sie hier: Team Personalbetreuung.
Untermonatige Änderungen
Um eine reibungslose und fehlerfreie Abrechnung sicherzustellen, möchten wir Sie darüber informieren, dass untermonatige Vertragsänderungen (z. B. Anpassungen der Arbeitszeit oder Änderungen der Eingruppierung) ab sofort nicht mehr möglich sind.
Hintergrund ist, dass unser Abrechnungssystem bei solchen Änderungen Fehler erzeugt, die nur mit erheblichem Zeitaufwand und umfangreicher Nachbearbeitung durch den Personalbereich korrigiert werden können und bei Nichtentdeckung zu Abrechnungsfehlern (bspw. doppelter Berechnung/Auszahlung) führen. Dies zeigen einige Fälle aus der frühen Vergangenheit. Um diesen zusätzlichen Aufwand zu vermeiden und eine verlässliche Abrechnung für alle sicherzustellen, können Vertragsänderungen künftig nur noch zum Monatsbeginn wirksam werden.
Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihren Planungen und reichen Sie Veränderungen entsprechend frühzeitig ein. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!