Kompetenzstufenmodell und Anpassungsfortbildung
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Kompetenzstufenmodell und Anpassungsfortbildung
Einführung des neuen Kompetenzstufenmodells zum 01.01.2026
Mit dem neuen Kompetenzstufenmodell, das zum 01.01.2026 startet, verändert der Medizinische Dienst die tarifliche Vergütungssystematik. Bislang war das Erreichen der nächsthöheren Stufe in einer Vergütungsgruppe von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig, dem Erreichen der sogenannten Erfahrungsstufen. Nach Erreichung der höchsten Erfahrungsstufe E4 gab es keine weiteren Stufensteigerungen mehr in der Vergütungsgruppe.
Das ändert sich ab dem 01.01.2026:
Berufliche Weiterentwicklungen waren bereits bisher von großer Bedeutung. Neu ist jedoch, dass die berufliche Weiterentwicklung künftig vergütungswirksam wird. Das heißt, nicht mehr ausschließlich die Länge der Betriebszugehörigkeit und Berufserfahrung führen zu einem Entgeltanstieg, sondern auch das, was Mitarbeitende an Wissen und Kompetenzen in ihrem Arbeitsalltag erwerben. Mit sogenannten Anpassungsfortbildungen sammeln Mitarbeitende eine tariflich festgelegte Anzahl an Fortbildungspunkten um dann nach einem 4-Jahreszeitraum in eine Kompetenzstufe (K-Stufe) aufzusteigen. Mit dieser neuen tariflichen Regelung besteht die Möglichkeit, bis zum Eintritt in den Ruhestand alle vier Jahre die nächsthöhere Kompetenzstufe zu erreichen mit der entsprechenden Vergütungsanpassung. Dabei haben Beschäftigte zur Teilnahme an Anpassungsfortbildungen Anspruch auf Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung.
Wie viele Punkte muss ich in meiner Entgeltgruppe erreichen?
Anmeldeprozess Anpassungsfortbildung