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Einführung des neuen Kompetenzstufenmodells zum 01.01.2026

Mit dem neuen Kompetenzstufenmodell, das zum 01.01.2026 startet, verändert der Medizinische Dienst die tarifliche Vergütungssystematik. Bislang war das Erreichen der nächsthöheren Stufe in einer Vergütungsgruppe von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig, dem  Erreichen der sogenannten Erfahrungsstufen. Nach Erreichung der höchsten Erfahrungsstufe E4 gab es keine weiteren Stufensteigerungen mehr in der Vergütungsgruppe.

 

Das ändert sich ab dem 01.01.2026:

 

Berufliche Weiterentwicklungen waren bereits bisher von großer Bedeutung. Neu ist jedoch, dass die berufliche Weiterentwicklung künftig vergütungswirksam wird. Das heißt, nicht mehr ausschließlich die Länge der Betriebszugehörigkeit und Berufserfahrung führen zu einem Entgeltanstieg, sondern auch das, was Mitarbeitende an Wissen und Kompetenzen in ihrem Arbeitsalltag erwerben. Mit sogenannten Anpassungsfortbildungen sammeln Mitarbeitende eine tariflich festgelegte Anzahl an Fortbildungspunkten um dann nach einem 4-Jahreszeitraum in eine Kompetenzstufe (K-Stufe) aufzusteigen. Mit dieser neuen tariflichen Regelung besteht die Möglichkeit, bis zum Eintritt in den Ruhestand alle vier Jahre die nächsthöhere Kompetenzstufe zu erreichen mit der entsprechenden Vergütungsanpassung. Dabei haben Beschäftigte zur Teilnahme an Anpassungsfortbildungen Anspruch auf Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung. 

 

1. Für wen gilt das Kompetenzstufenmodell ab dem 01.01.2026?

 

Das Kompetenzstufenmodell gilt für alle Beschäftigten, die ab dem 01.01.2025 im MD Niedersachsen begonnen haben und bereits die Erfahrungsstufe E2 erreicht haben sowie für alle Beschäftigten, die vor dem 01.01.2025 eingetreten sind und inzwischen die Erfahrungsstufe E4 erreicht haben.

 

Opt-out-Modell als Übergangsregelung zum Kompetenzstufenmodell

 

Mit dem neuen Kompetenzstufenmodell steht künftig der kontinuierliche Erwerb von Kompetenzen im Mittelpunkt. Für Beschäftigte, die bereits vor dem 01.01.2025 beim MD Niedersachsen, beschäftigt waren und innerhalb eines bestimmten Übergangszeitraums die Erfahrungsstufe E4 erreicht haben bzw. erreichen, ist das Opt-out-Modell geschaffen worden:

 

  • Beschäftigte, die zwischen 2026 und 2032 (Übergangszeitraum) die Erfahrungsstufe E4 erreichen, können bei Eintritt in diese Stufe zwischen dem Kompetenzstufenmodell und dem Opt-out-Modell wählen. Wer sich für das Opt-out-Modell entscheidet, nimmt nicht am Kompetenzstufenmodell teil und sammelt keine Fortbildungspunkte. Als Ausgleich erhalten Opt-out-Beschäftigte jährlich zwei zusätzliche „Optionstage“, die wie Urlaubstage behandelt werden. 
  • Für Beschäftigte, die bereits vor dem 1. Oktober 2025 in E4 waren, endete die Wahlmöglichkeit am 30. September 2025. Wer später in die E4 eintritt, kann die Entscheidung erst ab diesem Zeitpunkt treffen. Ob Sie in diesem Zeitraum die Erfahrungsstufe E4 erreichen, können Sie in Ihrem persönlichen Bereich in LOGA einsehen oder Sie fragen bei unserer Personalbetreuung nach.
  • Die Wahl gilt grundsätzlich für den gesamten Übergangszeitraum, kann jedoch einmalig bis zum 1. Januar 2029 geändert werden, sofern die ursprüngliche Opt-out-Wahl 2025 oder 2026 abgegeben wurde. Ab dem Jahr 2033 entfällt das Opt-out-Modell vollständig; dann gilt das Kompetenzstufenmodell verbindlich für alle Beschäftigten.

 

2. Wie funktioniert das Kompetenzstufenmodell?

Das Kompetenzstufenmodell beruht darauf, dass Beschäftigte innerhalb eines festgelegten Zeitraums Fortbildungspunkte sammeln, die sie durch die Teilnahme an sogenannten Anpassungsfortbildungen erwerben. Grundlage hierfür sind die Regelungen des TV MD und die dazugehörigen Durchführungshinweise. Diese legen fest, dass die Punkte bundeseinheitlich anerkannt werden und sich die Anforderungen an der Fortbildungstabelle zu § 24 TV MD orientieren. Je nach Vergütungsgruppe ist innerhalb eines Vierjahreszeitraums eine bestimmte Anzahl an Punkten zu erreichen, um in die nächste Kompetenzstufe aufzusteigen.

Die wichtigsten Grundsätze sind:

  • Es wird ein Zeitraum von 4 Jahren betrachtet.
  • In diesem Zeitraum sammeln Beschäftigte Fortbildungspunkte über die Teilnahme an Anpassungsfortbildungen.
  • Die benötigte Punktzahl richtet sich nach der jeweiligen Vergütungsgruppe.
  • Sofern die erforderlichen Punkte in dem Vier-Jahresintervall erreicht sind, erfolgt der Aufstieg in die nächste Kompetenzstufe.
  • Der jährliche Anspruch auf Anpassungsfortbildung besteht grundsätzlich im Umfang der vorgesehenen durchschnittlichen jährlichen Fortbildungsstunden gemäß der Tabelle in § 24 Abs. 6 TV MD
  • Mit Erreichen der nächsten Kompetenzstufe ist eine Entgelterhöhung gemäß Vergütungstabelle verbunden.

 

3. Was sind Anpassungsfortbildungen?

Anpassungsfortbildungen sind freiwillige Fortbildungen, die dazu dienen, dass für die ausgeübte Tätigkeit benötigte Wissen zu erhalten und zu aktualisieren und damit die Qualität der täglichen Arbeit zu sichern sowie die eigene Kompetenzentwicklung innerhalb des Tätigkeitsfeldes zu stärken. 

 

Anpassungsfortbildungen dienen nicht der Aufstiegsfortbildung mit dem Zwecke der Eingruppierung in eine höhere Vergütungsgruppe oder der Vorbereitung auf eine völlig andere Tätigkeit. Voraussetzung zur Anerkennung einer Fortbildung als Anpassungsfortbildung ist ein klarer Bezug zur aktuellen Tätigkeit. 

 

Fortbildungen können dabei in Präsens, als Webinar oder als E-Learnings erfolgen. Ein digitaler mdn -weiter Fortbildungskatalog wird im Verlauf des Jahres 2026 eingerichtet.

 

Welche Fortbildungen können als Anpassungsfortbildungen anerkannt werden? 

 

  • Interne Fortbildungen: Schulungen, die bereits innerhalb der einzelnen Geschäftsbereiche des MDN angeboten werden, sowohl bereichsintern als auch für alle Mitarbeitenden des MDN zugänglich sind (z. B. PMO-Schulung Basic/Advanced, VVM-Schulungen I+II)
  • Qualifizierungsmaßnahmen externer Anbieter (z. B. Fachgesellschaften, Verbände)
  • Angebote der MD Akademie
  • Digitale Angebote der Firma Haufe (ebenfalls buchbar über die MD Akademie)
  • anerkannte CME-Fortbildungen für Ärztinnen und Ärzte
  • Hospitationen, diese sind eine Form der Fortbildung, bei der Beschäftigte vorübergehend in einem anderen Arbeitsbereich, Team oder Fachgebiet hospitieren, um dort Arbeitsweisen, Abläufe und Fachinhalte beobachtend und ggf. unterstützend kennenzulernen. Sie dienen ebenfalls der praktischen Erweiterung oder Auffrischung von Wissen und Kompetenzen.

     

Welche Fortbildungen sind keine Anpassungsfortbildungen? 

  • (rechtlich vorgeschriebene) Pflichtseminare, wie z.B. Schulungen zu Datenschutz und Compliance
  • MD Bund bezogene Basis- und Multiplikatorenseminare
  • Zusatz-Weiterbildung „Sozialmedizin“
  • Fortbildungszeiten nach § 18 SGB XI Zertifizierungs-Modell 

     

4. Wie läuft der Prozess zur Beantragung von Anpassungsfortbildungen ab?

 

Mitarbeitende können Anpassungsfortbildungen ab dem 01.01.2026 beantragen und absolvieren:

1. Auswahl und Antragstellung

  • Beschäftigte wählen eine passende Fortbildung.
  • Führungskraft prüft Tätigkeitsbezug und dienstliches Interesse und gibt frei oder lehnt ab.
  • Der Antrag wird per E-Mail bei der Personalentwicklung eingereicht.

2. Prüfung

  • Die Personalentwicklung prüft Wirtschaftlichkeit und Tarifkonformität und gibt frei oder lehnt ab.

3. Anmeldung

  • Jeder Mitarbeitende erhält eine Genehmigungsmail und kann sich im Anschluss eigenständig für das Seminar anmelden mit ff. Rechnungskopf:

     Medizinischer Dienst Niedersachsen

     Bereich Fortbildungen

     Hildesheimer Str. 202 

     30519 Hannover

  • Ausgenommen sind MD Bund Seminare, hier erfolgt die Anmeldung über die Personalentwicklung.
  • Für das neue digitale 24/7 Angebot der MD Bund Akademie wird in Kürze hier der Anmeldeprozess beschrieben.

4. Teilnahme & Nachweis

  • Der Mitarbeitende sendet den Nachweis an der Teilnahme per E-Mail an ihren zuständigen Sachbearbeitenden im Team Personalbetreuung.
  • Die Punkte werden anschließend erfasst und in LOGA hinterlegt.

     

5. Was bedeutet das für Mitarbeitende, die sich noch nicht im Kompetenzstufenmodell befinden oder diejenigen, die das Opt-out-Modell gewählt haben?

Notwendige fachliche oder persönliche Qualifizierungsmaßnahmen werden wie schon bisher unterstützt und gefördert. Sie fließen nicht in die Punktebewertung des Kompetenzstufenmodells ein und können auch nicht bis zum eintreffenden Anspruch gesammelt werden und sind demnach nicht vergütungsrelevant. 

 

6. Unterstützende Informationen 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Personalentwicklung oder ihre Führungskraft oder schauen Sie in unsere FAQ-Sammlung.

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