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FAQ - Kompetenzstufenmodell, Opt-Out-Regelung und Anpassungsfortbildungen

1. Grundlagen & Teilnahmevoraussetzungen

Wer nimmt am Kompetenzstufenmodell teil?

  • Beschäftigte, die vor dem 31.12.2024 ihre Tätigkeit aufgenommen haben:
    • Bis einschließlich E3 keine Teilnahme am Kompetenzstufenmodell und keine Optionstage.
    • Ab E4 Wahlmöglichkeit: Teilnahme am Kompetenzstufenmodell oder Opt-Out (Optionstage).
    • Opt-Out entfällt ab 2033 vollständig.
  • Beschäftigte, die ab einem Zeitpunkt ab dem 01.01.2025 im MD tätig sind:
    • Teilnahme am Kompetenzstufenmodell ab E2 obligatorisch.

 

2. Funktionsweise des Kompetenzstufenmodells

Wie funktioniert das Punktesammeln?

  • Sammelzeitraum: 4 Jahre
  • Der jährliche Anspruch auf Freistellung besteht grundsätzlich im Umfang von ¼ der benötigten Gesamtpunkte
  • Bis zur Erfüllung des Punktekontos können geeignete Fortbildungen als Anpassungsfortbildungen angerechnet werden; danach gelten diese nur noch als reguläre Fortbildungen
    • Die Entscheidung über die Anrechnung von Fortbildungen als Anpassungsfortbildungen trifft die Führungskraft unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten
  • Punkte abhängig von Vergütungsgruppe:
    • VG 1–7: 64 Punkte
    • VG 8+: 128 Punkte
  • 1 Punkt = 45 Minuten Fortbildung
  • 1 Punkt = 1 CME-Punkt

 

Welche Fortbildungen zählen?

  • Tätigkeitsbezogene Anpassungsfortbildungen gemäß § 24 TV MD
  • Formate: online, Präsenz, hybrid
  • Anbieter: intern oder extern
  • Wiederholte Teilnahme möglich, wenn tätigkeitsbezogen und genehmigt
  • Digitale Angebote der MD Bund Akademie

 

Sind Anpassungsfortbildungen immer Arbeitszeit?

  • Fortbildungen außerhalb der Kernarbeitszeit sind nur nach vorheriger Abstimmung mit der Führungskraft als Arbeitszeit / Gleitzeit möglich
  • Voraussetzung ist die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (tägliche Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten)
  • Eine Anerkennung ist nicht möglich, wenn dadurch das Arbeitszeitgesetz überschritten wird (z.B. reguläre Tagesarbeit + abendliche Fortbildung)

 

Wann erfolgt die Höherstufung?

  • Nur alle 4 Jahre, zum jeweiligen Stichtag
  • Auch wenn die Punkte früher erreicht werden: Erhöhung erst nach 4 Jahren

 

Was passiert, wenn Punkte nicht erreicht werden?

  • Punkte verfallen nicht
  • Der Stufenaufstieg verschiebt sich entsprechend nach hinten

 

Wie verändert sich das Gehalt?

  • Pro Kompetenzstufe: +2,5 % auf Basis der E2 der jeweiligen Vergütungsgruppe
  • E-Stufen bleiben unberührt; Kompetenzstufen laufen darüber hinaus
  • Alle vier Jahre sind weitere Kompetenzstufen erreichbar

 

Wo finde ich die Regelungen im Tarifvertrag?

  • § 24 TV MD
  • Überleitungstarifvertrag ab Seite 94

 

Wer dokumentiert die Punkte?

  • Geplant: Modul Seminar³ in LOGA, nach technischem Aufbau
  • Bis dahin manueller Beantragungsprozess mittels Formular

 

3. Organisation der Fortbildungen

Wer kümmert sich um passende Fortbildungen?

  • Grundsätzlich die Beschäftigten selbst
  • Führungskräfte können Vorschläge machen
  • Anmeldung erfolgt erst nach Genehmigung durch die Führungskraft und der Personalentwicklung

 

Können Fortbildung auch nachdem sie absolviert wurden nachträglich als Anpassungsfortbildungen anerkannt werden?

  • Nein, Anpassungsfortbildungen sind vor Teilnahme verpflichtend zu beantragen und abzustimmen

 

Gibt es genug Angebote für alle Bereiche?

  • Ja, weil auch externe Angebote möglich sind
  • Voraussetzung: tätigkeitsbezogen gemäß § 24 TV MD
  • Empfehlung: digitale Angebot der MD Bund Akademie

 

Wie finde ich geeignete Fortbildungen?

  • Informationen folgen mit Einführung von Seminar³
  • Übergangsweise eigenständige Recherche und Genehmigung wie bisher

 

Werde ich für Fortbildungen freigestellt?

  • Ja, wie bisher
  • Keine Verpflichtung, Urlaub oder Gleitzeit zu nutzen
  • Reisezeiten bei Anpassungsfortbildungen werden wie Dienstreisen behandelt; § 12 Abs. 8, 24 Abs. 3 MD

 

4. Ablauf der Teilnahme / Startzeitpunkte

Wann beginnt mein individueller 4-Jahres-Zeitraum?

  • Bei Start am 01.01.2026:
    • Punkte sammeln bis 31.12.2029
    • Stufenaufstieg zum 01.01.2030
  • Bei Wechsel aus Opt-Out zum 01.01.2029:
    • 4-Jahres-Zeitraum 01.01.2029–31.12.2032
    • Stufenaufstieg zum 01.01.2033

 

5. Opt-Out-Regelung

Was bedeutet Opt-Out?

  • Statt Kompetenzstufenmodell:
    2 zusätzliche freie Tage pro Jahr (bei 5-Tage-Woche)
  • Kein Punktekonto, kein Stufenaufstieg
  • Tarifliche Erhöhungen bleiben erhalten

 

Wie lange gilt Opt-Out?

  • Bis 31.12.2032
  • Ab 2033 Teilnahme am Kompetenzstufenmodell [A1] automatisch für alle

 

Kann ich Opt-Out widerrufen?

  • Ja: einmalig zum 01.01.2029, wenn Wahl 2025 oder 2026 erfolgt ist
  • Danach Start ins Kompetenzstufenmodell (4-Jahres-Zeitraum ab 2029)

 

Kann ich vom Kompetenzmodell wieder zurück zu Opt-Out wechseln?

  • Nein, Wechsel zurück ist nicht möglich

 

Wie stelle ich einen Opt-Out-Antrag?

  • Per formloser Mail an gb-personal@md-niedersachsen.de
  • Frist: bis 30.09.2025, danach mit Erreichen der E4
  • Inhalt: Hinweis, dass Optionstage statt Kompetenzstufenmodell gewählt werden

 

Muss der Antrag jährlich erneuert werden?

  • Nein, er gilt fortlaufend bis 31.12.2032

 

Darf ich trotz Opt-Out Fortbildungen besuchen?

  • Ja, aber:
    • Sie gelten nicht als Anpassungsfortbildungen
    • Sie werden nicht bepunktet

 

Wie werden Optionstage behandelt?

  • Können wie Urlaubstage geplant werden
  • Kennzeichnung in LOGA wird noch geprüft

 

6. Weitere häufige Fragen

Was sind die Vor- und Nachteile der Modelle?

  • Kompetenzstufenmodell: mehr Geld durch regelmäßige Stufenaufstiege
  • Opt-Out: mehr Freizeit
  • Individuelle Interessen entscheiden

 

Kann ich beide Modelle parallel nutzen?

  • Nein, nur eins von beiden

 

Was passiert nach 2032?

  • Opt-Out entfällt
  • Kompetenzstufenmodell gilt automatisch für alle

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