Zum Inhalt springen
Bitte nutzen Sie für eine korrekte Darstellung des Intranets den Browser "Google Chrome", der auf Ihrem System installiert ist.
FAQ - Kompetenzstufenmodell, Opt-Out-Regelung und Anpassungsfortbildungen
1. Grundlagen & Teilnahmevoraussetzungen
Wer nimmt am Kompetenzstufenmodell teil?
- Beschäftigte, die vor dem 31.12.2024 ihre Tätigkeit aufgenommen haben:
- Bis einschließlich E3 keine Teilnahme am Kompetenzstufenmodell und keine Optionstage.
- Ab E4 Wahlmöglichkeit: Teilnahme am Kompetenzstufenmodell oder Opt-Out (Optionstage).
- Opt-Out entfällt ab 2033 vollständig.
- Beschäftigte, die ab einem Zeitpunkt ab dem 01.01.2025 im MD tätig sind:
- Teilnahme am Kompetenzstufenmodell ab E2 obligatorisch.
2. Funktionsweise des Kompetenzstufenmodells
Wie funktioniert das Punktesammeln?
- Sammelzeitraum: 4 Jahre
- Der jährliche Anspruch auf Freistellung besteht grundsätzlich im Umfang von ¼ der benötigten Gesamtpunkte
- Bis zur Erfüllung des Punktekontos können geeignete Fortbildungen als Anpassungsfortbildungen angerechnet werden; danach gelten diese nur noch als reguläre Fortbildungen
- Die Entscheidung über die Anrechnung von Fortbildungen als Anpassungsfortbildungen trifft die Führungskraft unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten
- Punkte abhängig von Vergütungsgruppe:
- VG 1–7: 64 Punkte
- VG 8+: 128 Punkte
- 1 Punkt = 45 Minuten Fortbildung
- 1 Punkt = 1 CME-Punkt
Welche Fortbildungen zählen?
- Tätigkeitsbezogene Anpassungsfortbildungen gemäß § 24 TV MD
- Formate: online, Präsenz, hybrid
- Anbieter: intern oder extern
- Wiederholte Teilnahme möglich, wenn tätigkeitsbezogen und genehmigt
- Digitale Angebote der MD Bund Akademie
Sind Anpassungsfortbildungen immer Arbeitszeit?
- Fortbildungen außerhalb der Kernarbeitszeit sind nur nach vorheriger Abstimmung mit der Führungskraft als Arbeitszeit / Gleitzeit möglich
- Voraussetzung ist die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (tägliche Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten)
- Eine Anerkennung ist nicht möglich, wenn dadurch das Arbeitszeitgesetz überschritten wird (z.B. reguläre Tagesarbeit + abendliche Fortbildung)
Wann erfolgt die Höherstufung?
- Nur alle 4 Jahre, zum jeweiligen Stichtag
- Auch wenn die Punkte früher erreicht werden: Erhöhung erst nach 4 Jahren
Was passiert, wenn Punkte nicht erreicht werden?
- Punkte verfallen nicht
- Der Stufenaufstieg verschiebt sich entsprechend nach hinten
Wie verändert sich das Gehalt?
- Pro Kompetenzstufe: +2,5 % auf Basis der E2 der jeweiligen Vergütungsgruppe
- E-Stufen bleiben unberührt; Kompetenzstufen laufen darüber hinaus
- Alle vier Jahre sind weitere Kompetenzstufen erreichbar
Wo finde ich die Regelungen im Tarifvertrag?
- § 24 TV MD
- Überleitungstarifvertrag ab Seite 94
Wer dokumentiert die Punkte?
- Geplant: Modul Seminar³ in LOGA, nach technischem Aufbau
- Bis dahin manueller Beantragungsprozess mittels Formular
3. Organisation der Fortbildungen
Wer kümmert sich um passende Fortbildungen?
- Grundsätzlich die Beschäftigten selbst
- Führungskräfte können Vorschläge machen
- Anmeldung erfolgt erst nach Genehmigung durch die Führungskraft und der Personalentwicklung
Können Fortbildung auch nachdem sie absolviert wurden nachträglich als Anpassungsfortbildungen anerkannt werden?
- Nein, Anpassungsfortbildungen sind vor Teilnahme verpflichtend zu beantragen und abzustimmen
Gibt es genug Angebote für alle Bereiche?
- Ja, weil auch externe Angebote möglich sind
- Voraussetzung: tätigkeitsbezogen gemäß § 24 TV MD
- Empfehlung: digitale Angebot der MD Bund Akademie
Wie finde ich geeignete Fortbildungen?
- Informationen folgen mit Einführung von Seminar³
- Übergangsweise eigenständige Recherche und Genehmigung wie bisher
Werde ich für Fortbildungen freigestellt?
- Ja, wie bisher
- Keine Verpflichtung, Urlaub oder Gleitzeit zu nutzen
- Reisezeiten bei Anpassungsfortbildungen werden wie Dienstreisen behandelt; § 12 Abs. 8, 24 Abs. 3 MD
4. Ablauf der Teilnahme / Startzeitpunkte
Wann beginnt mein individueller 4-Jahres-Zeitraum?
- Bei Start am 01.01.2026:
- Punkte sammeln bis 31.12.2029
- Stufenaufstieg zum 01.01.2030
- Bei Wechsel aus Opt-Out zum 01.01.2029:
- 4-Jahres-Zeitraum 01.01.2029–31.12.2032
- Stufenaufstieg zum 01.01.2033
5. Opt-Out-Regelung
Was bedeutet Opt-Out?
- Statt Kompetenzstufenmodell:
2 zusätzliche freie Tage pro Jahr (bei 5-Tage-Woche) - Kein Punktekonto, kein Stufenaufstieg
- Tarifliche Erhöhungen bleiben erhalten
Wie lange gilt Opt-Out?
- Bis 31.12.2032
- Ab 2033 Teilnahme am Kompetenzstufenmodell [A1] automatisch für alle
Kann ich Opt-Out widerrufen?
- Ja: einmalig zum 01.01.2029, wenn Wahl 2025 oder 2026 erfolgt ist
- Danach Start ins Kompetenzstufenmodell (4-Jahres-Zeitraum ab 2029)
Kann ich vom Kompetenzmodell wieder zurück zu Opt-Out wechseln?
- Nein, Wechsel zurück ist nicht möglich
Wie stelle ich einen Opt-Out-Antrag?
- Per formloser Mail an gb-personal@md-niedersachsen.de
- Frist: bis 30.09.2025, danach mit Erreichen der E4
- Inhalt: Hinweis, dass Optionstage statt Kompetenzstufenmodell gewählt werden
Muss der Antrag jährlich erneuert werden?
- Nein, er gilt fortlaufend bis 31.12.2032
Darf ich trotz Opt-Out Fortbildungen besuchen?
- Ja, aber:
- Sie gelten nicht als Anpassungsfortbildungen
- Sie werden nicht bepunktet
Wie werden Optionstage behandelt?
- Können wie Urlaubstage geplant werden
- Kennzeichnung in LOGA wird noch geprüft
6. Weitere häufige Fragen
Was sind die Vor- und Nachteile der Modelle?
- Kompetenzstufenmodell: mehr Geld durch regelmäßige Stufenaufstiege
- Opt-Out: mehr Freizeit
- Individuelle Interessen entscheiden
Kann ich beide Modelle parallel nutzen?
- Nein, nur eins von beiden
Was passiert nach 2032?
- Opt-Out entfällt
- Kompetenzstufenmodell gilt automatisch für alle