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Ab sofort: Verschärfte Corona-Sicherheitsregeln im MDKN

Angesichts der noch unklaren Gefährdungslage im Zusammenhang mit der neuen Corona-Virus-Variante B.1.1.7 und der hohen sowie weiter ansteigenden Infektionszahlen, werden die Regeln des „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des MDK Niedersachsen“ verschärft.

Die Regeln gelten als Dienstanweisung und wurden zwischen der Arbeitssicherheit, der Betriebsärztin und der Geschäftsführung abgestimmt. Die Vorsitzende des Personalrates wurde vorab entsprechend informiert. 
Bei den weiteren Maßnahmen geht es primär um den Schutz vor indirekten Infektionen durch Aerosole, die sich in der Raumluft befinden. Deswegen legen die neuen Maßnahmen besonders Nachdruck auf Präsenz von mehreren Personen in Innenräumen. Studien belegen mittlerweile, dass das regelmäßige Lüften von Innenräumen nur begrenzte Effekte zur Reduzierung der Aerosole erzielen können. Alle weiteren Maßnahmen, wie AHA+L gelten weiterhin.

Generell sollte auf Präsenztermine verzichtet werden. Ein Großteil der Beschäftigten arbeitet bereits im Homeoffice. Sofern noch weitere Kolleginnen und Kollegen Homeoffice ermöglichen können, sollte dies unbedingt erfolgen. Jede Kontaktvermeidung zählt.
Ab sofort gilt: Für Besprechungen, Sitzungen, Meetings oder Schulungen müssen mindestens 15 Quadratmeter pro Person vorhanden sein (statt bisher 10 Quadratmeter). Die Lüftungsregeln sind unbedingt einzuhalten: Stellen Sie mindestens alle 20 Minuten für 3-5 Minuten Luftdurchzug sicher.
Das bedeutet im Einzelnen:

  • Besprechungsraum 2 der Unternehmenszentrale in Hannover: Sitzungen finden dort nicht mehr statt, weil dieser Raum zusätzlich für die Kolleginnen und Kollegen des Postmanagements genutzt wird.
  • Besprechungsraum Hemmingen: Die maximale Belegungszahl ist auf 5 Personen begrenzt. 
  • Büro des Geschäftsführers: Hier dürfen sich 3 Personen gleichzeitig aufhalten.

Für unbedingt notwendige Treffen in Räumlichkeiten in den Standorten gelten die o.g. Richtwerte. Im Zweifel halten Sie bitte Rücksprache mit den Kolleginnen und Kollegen der Arbeitssicherheit.

  • Sofern vereinzelt körperliche Untersuchungen stattfinden, ist der Raum vor und nachher zu lüften. Gutachter/innen und Versicherte haben eine FFP 2-Maske zu tragen.
  • Kurzbesprechungen in Einzelbüros: Kurzbesprechungen in Büros mit weniger als 15 Quadratmeter pro 2 Personen sind für längstens 20 Minuten möglich und auf 2 Personen begrenzt. Vor und nach der Besprechung ist zu lüften. 

Diese Regelungen gelten in allen Standorten, an denen Mitarbeitende des MDKN tätig sind und zunächst solange bis die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis des Standortes für mindestens 2 Wochen unter 50 liegt. 
Der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des MDK Niedersachsen“ wurde entsprechend angepasst und ist unter dieser Meldung abrufbar. Die darin gelb markierten Passagen beinhalten die Änderungen gegenüber der Vorgängerversion vom September 2020. 
Fragen zu den Corona-Sicherheitsregeln beantworten die Kollegen der Arbeitssicherheit Martin Dutschek und Nadine Faupel:

Download: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des MDK Niedersachsen vom 11. Januar 2021

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