Abschluss der Tarifrunde: Entgelterhöhung, Corona-Prämie & mehr freie Tage
Mit Wirkung vom 01. April 2021 bis zum 30. Juni 2022 können sich die Mitarbeitenden der Medizinischen Dienste über eine Entgelterhöhung um 2,5% freuen. Auszubildende erhalten eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 50 Euro und Studierende in Höhe von 75 Euro. Was das für Sie bedeutet, können Sie der aktuellen Vergütungstabelle hier entnehmen.
Außerdem wird das außerordentliche Engagement der Mitarbeitenden der Medizinischen Dienste während der Pandemiezeiten durch eine Corona-Prämie in Höhe von 300 Euro als Einmalzahlung gewürdigt. Bei Teilzeitkräften erfolgt die Zahlung anteilig. Die Einmalzahlung für Auszubildende und Studierende beläuft sich auf 100 Euro.
Auch ein einmaliger freier Tag für alle Beschäftigten und eine Verlängerung des ATZ-Tarifvertrages bis zum 31. Dezember 2022 konnten vereinbart werden.
Die Ansprüche auf die Corona-Prämie und den zusätzlichen freien Tag richten sich maßgeblich nach dem Beschäftigungsverhältnis sowie einer Tätigkeit im Medizinischen Dienst Niedersachsen in der Zeit vom 01. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 unter Berücksichtigung des Tarifergebnisses. Bei individuellen Sonderfällen klären Sie Ihren Anspruch gern mit Ihrer zuständigen Personalsachbearbeitung.
Wann werden die neusten Beschlüsse umgesetzt?
Mit der Gehaltsabrechnung im September 2021 werden diese Beschlüsse hinsichtlich Entgelterhöhung und Einmalzahlungen für die Beschäftigten im Medizinischen Dienst Niedersachsen umgesetzt. Die Entgelterhöhung wird dann rückwirkend ab dem 01. April 2021 ausgezahlt. Ihren einmaligen freien Tag werden Sie in den nächsten Wochen in unserem Zeiterfassungssystem primion buchen können – hier halten wir Sie auf dem Laufenden, da noch technische Anpassungen notwendig sind.
Alle neuen Beschlüsse der diesjährigen Entgeltverhandlungen für Sie auf einen Blick:
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Entgelterhöhung um 2,5% (vom 01.04.2021 bis zum 30.06.2022)
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Vergütungserhöhung für Auszubildende um 50€
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Vergütungserhöhung für Studierende um 75€
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Einmalzahlung an alle Beschäftigen in Höhe von 300€ (anteilig bei Teilzeit)
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Einmalzahlung für Auszubildende/Studierende in Höhe von 100€
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Ein freier Tag für alle Beschäftigten (inklusive Azubis/Studierender)
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Verlängerung des ATZ-Tarifvertrages bis zum 31.12.2022
Sie möchten die Vergütungsentwicklungen der letzten Jahre nachverfolgen? Mithilfe der Übersicht der Vergütungstabellen im Wiki-Portal beginnend mit dem Jahr 2004 können Sie dies ganz übersichtlich nachvollziehen.