Auszahlung der Energiepreispauschale im September
Die Energiepreispauschale soll diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind.
Die Energiepreispauschale wird von der Bundesrepublik Deutschland über die Arbeitgeber ausgezahlt.
Mit Ihrer Entgeltabrechnung für September 2022 erhalten Sie Ihre Zahlung in Höhe von 300 € netto. Da für die Energiepreispauschale eine Steuerpflicht besteht, wird Ihr individuelles Steuerbrutto für September 2022 um 300 € erhöht. Dies wird in der Gehaltsabrechnung unter der Zeile „Steuerbrutto, sonstige Bezüge“ abgebildet (siehe auch die Beispielsabrechnung im Bild). Die Pauschale wird immer als voller Betrag ausgezahlt. Eine anteilige Kürzung bei Teilzeitbeschäftigten erfolgt nicht.