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Behandlungsfehlerbegutachtung in Niedersachsen auch 2024 auf stabilem Niveau

Die Gutachterinnen und Gutachter des MD Niedersachsen leisten einen wertvollen Beitrag für die Versicherten in Niedersachsen und Bremen.

Im Jahr 2024 haben die Gutachterinnen und Gutachter unseres Geschäftsbereichs Behandlungsfehler im Auftrag der Krankenkassen 1.128 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern allein für Niederachsen erstellt. Das entspricht rund 10 Prozent aller in Deutschland durch die Medizinischen Dienste erstellten Gutachten. Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung wurden 2024 darüber hinaus rund 150 Gutachten für den MD Bremen beim MDN erstellt.

In Niedersachsen bestätigten die Gutachterinnen und Gutachter um Geschäftsbereichsleiter Prof. Dr. Martin Grotz in 23,8  Prozent der Fälle einen Behandlungsfehler mit Schaden. In 19,9  Prozent der Fälle war der Fehler ursächlich für den erlittenen Schaden. Behandlungsfehler treten in allen Fachgebieten auf – von Allgemeinmedizin über Orthopädie und Unfallchirurgie bis hin zur Zahnmedizin.

Die Zahlen spiegeln jedoch nur einen Ausschnitt des tatsächlichen Geschehens wider. Viele Fehler bleiben unentdeckt oder werden nicht gemeldet. Die Häufigkeit von Vorwürfen sagt daher nichts über das Sicherheitsniveau eines Fachgebiets aus, sondern darüber, in welchen Bereichen Patientinnen und Patienten Fehler leichter erkennen und melden.

Versicherte, die einen Behandlungsfehler vermuten, können sich niedrigschwellig an ihre Krankenkasse wenden, die dann ein unabhängiges Gutachten durch den Medizinischen Dienst in Auftrag geben kann. Die Gutachten werden vollständig unabhängig und neutral erstell, sind für Versicherte kostenfrei und leisten so einen wertvollen Beitrag, auch um Behandlungsfehler durch Prävention fortlaufend weiter zu reduzieren. 

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