Beschwerdestelle für Benachteiligungen eingerichtet
Im beruflichen Alltag kann es vorkommen, dass Beschäftigte sich auf Grund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder ihrer sexuellen Identität durch andere Beschäftigte oder auch Dritte benachteiligt fühlen.
Für diese Vorfälle hat der Stabsbereich Recht & Compliance eine Beschwerdestelle eingerichtet: Dort werden alle Beschwerden und mögliche Abhilfemaßnahmen geprüft. Die Beschwerdeführenden erhalten abschließend eine Rückmeldung zum Ergebnis der Prüfung.
Beschwerden können Sie über das Hinweisgebersystem des MD (md-niedersachsen.interne-meldestelle.de) oder per E-Mail (compliance@md-niedersachsen.de) an die Beschwerdestelle richten.
Gem. § 12 Abs. 5 AGG ist der MD Niedersachsen zudem zur Bekanntmachung der Vorschriften des AGG und des § 61 b ArbGG verpflichtet. Diese Vorschriften können Sie unter dieser Meldung als PDF herunterladen. Alternativ lassen sich die Vorschriften in der aktuellsten Fassung auch über www.gesetze-im-internet.de abrufen.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen der Stabsbereich Recht & Compliance zur Verfügung.