Betriebliches Eingliederungsmanagement startet – Dienstvereinbarung in Kraft getreten
Im Zentrum des BEM-Prozesses steht der Schutz und die Erhaltung Ihrer Arbeitsfähigkeit. Wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate länger als sechs Wochen (unterbrochen oder am Stück) arbeitsunfähig waren, steht Ihnen ein BEM-Verfahren zu (§ 167 Abs. 2 SGB IX).
„Jede Kollegin und jeder Kollege ist ein wertvolles Mitglied des MDK Niedersachsen. Mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement schaffen wir – wo nötig – Hilfestellungen, an Bord zu bleiben oder wieder an Board zu kommen“, so MDKN-Geschäftsführer Carsten Cohrs zum Start des BEM.
Welche Ziele verbinden wir mit dem BEM?
Ziel des BEM ist es, Ihnen als betroffene Person die Rückkehr an den Arbeitsplatz nach längeren Krankheitsphasen zu erleichtern, eine erneute Erkrankung aufgrund derselben Ursache zu verhindern und einen dauerhaften Wiedereinstieg in das Berufsleben zu ermöglichen.
Auch die Personalratsvorsitzende Stefanie Zenker äußert sich positiv über das Unterstützungsangebot: „Der Personalrat freut sich über den Abschluss der Dienstvereinbarung. Mit der neuen Dienstvereinbarung zum Thema BEM haben wir einen weiteren und wichtigen Schritt ins betriebliche Gesundheitsmanagement geschafft.“
BEM – so läuft’s ab
Der MDK Niedersachsen arbeitet dazu mit einem erfahrenen externen Dienstleister, der pebb GmbH zusammen, um das BEM-Verfahren strukturiert durchführen zu lassen.
So funktioniert das Verfahren für Teilnehmende:
- Zunächst erhalten Sie postalisch ein Anschreiben aus dem Stabsbereich Betriebliches Gesundheitsmanagement, in welchem Sie über die Ziele und den Nutzen des BEM aufgeklärt werden. Beiliegend befindet sich auch ein Antwortschreiben, in welchem Sie Ihre Zustimmung oder Ablehnung äußern.
- Sie senden dieses Schreiben im beiliegenden Rückumschlag wieder an den Stabsbereich zurück.
- Bei einer Zustimmung zum BEM-Verfahren Ihrerseits informieren wir die pebb GmbH, welche innerhalb von 10 Tagen mit Ihnen Kontakt aufnimmt. Wichtig für Sie: Sie dürfen das BEM-Angebot auch ablehnen, ohne dass daraus ein Nachteil für Sie entsteht.
- In einem vertraulichen Erstgespräch, in welchem Sie gerne eine Person Ihres Vertrauens, z.B. ein Mitglied des Personalrates, einbeziehen können, klärt der externe BEM-Koordinator mit Ihnen die derzeitige Situation und findet heraus, ob und wo Handlungsbedarfe bestehen. In diesem Fall soll nach einer realistischen und individuellen Lösung gesucht werden, um Ihre Gesundheit am Arbeitsplatz zu erhalten und zu fördern. Hierfür kann es notwendig sein, dass gegebenenfalls gemeinsam mit anderen Institutionen (z.B. Integrationsamt) oder Personen aus dem MDKN (z.B. Ihrer Führungskraft, Personalverwaltung) zusammengearbeitet wird.
Alle geführten Gespräche im BEM Prozess unterliegen der Verschwiegenheit.
Das ist Ihre Rolle im BEM
Das Wichtigste: Sie sind der Herr bzw. die Herrin des Verfahrens! Darüber hinaus ist der BEM-Prozess freiwillig und jeder Schritt erfolgt nur nach Ihrer vorherigen Zustimmung. Sie können jederzeit aus dem Prozess ohne Angabe von Gründen aussteigen. Auch ohne, dass der Arbeitgeber auf Sie zukommt, können Sie selbstverständlich Anregungen zur Vermeidung möglicher Arbeitsunfähigkeit einbringen und dafür Unterstützung aus dem BEM erhalten.
Was passiert mit meinen Daten?
Da es sich bei dem BEM um ein eigenständiges Verfahren handelt, werden die gesammelten Daten in einer gesonderten BEM-Akte aufbewahrt, welche sich bei der pebb GmbH befindet. Sie haben jederzeit die Möglichkeit auf Nachfrage, Zugriff auf ihre BEM-Akte zu erhalten.
In Ihre Personalakte werden lediglich das Anschreiben, ggf. das Erinnerungsschreiben, die Zustimmung oder Ablehnung, der Zwischenbericht und der BEM-Abschlussbericht hinterlegt. Im Zwischen- bzw. Abschlussbericht werden lediglich die umgesetzten Maßnahmen - sofern sie Ihren Arbeitsplatz betreffen - festgehalten.
Sollten noch Fragen bestehen, wenden Sie sich gerne an das Betriebliche Gesundheitsmanagement. Weitere Informationen finden Sie im Intranet unter der Rubrik Betriebliches Gesundheitsmanagement – BEM.