Blitzlicht: Caffee bei Cohrs in Bremen und angepasste Beschaffungsrichtlinie
„Caffee bei Cohrs“ am 1. November 2023 in Bremen
Eine neue Gesprächsrunde mit dem Vorstandsvorsitzenden Carsten Cohrs findet am Standort in Bremen statt. Dies ist eine gute Gelegenheit, auf Augenhöhe in Kontakt zu treten, aktuelle Themen anzusprechen, Fragen zu stellen oder Anregungen zu geben.
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, ist eine Anmeldung erforderlich, um eine persönliche Gesprächsatmosphäre zu gewährleisten. Schreiben Sie jetzt schon an unternehmenskommunikation@md-niedersachsen.de, wenn Sie dabei sein wollen. Wenn mehr Interessentinnen und Interessenten, als Plätze vorhanden sind, entscheidet das Los.
Merken Sie sich schon jetzt den Termin vor, und planen Sie den Termin in Ihre Arbeitszeit ein. Sie haben Fragen zur Veranstaltung? Nutzen Sie gerne die E-Mail-Adresse oder sprechen Sie uns an.
Die Beschaffungsrichtlinie wurde aktualisiert
Ab dem 01. September 2023 gilt eine aktualisierte Beschaffungsrichtlinie. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bisher im Bereich Interne Dienste für Beschaffungen mit einem Auftragsvolumen bis 25.000,00 € netto zuständig waren, sind mit ihren Aufgaben in das Dokumenten- und Logistikzentrum gewechselt. Diese organisatorische Änderung machte es notwendig, die Richtlinie für das Beschaffungswesen anzupassen.
Was ist neu?
Die gute Nachricht: Für die Antragstellenden hat sich am Verfahren nichts geändert. Auch alle Antragsformulare und die Adresse für Beschaffungsanträge (interne-dienste@md-niedersachsen.de) sind gleichgeblieben.
In den beiden Dokumenten „Beschaffungsrichtlinie“ und „Prozessanweisung für Beschaffungen“ wurde aufgrund der organisatorischen Änderungen „Interne Dienste (ID)“ durch „Dokumenten- und Logistikzentrum (DLZ)“ ersetzt.
Im Rahmen dieser Aktualisierung wurden folgende Anpassungen vorgenommen:
- In der „Prozessanweisung Beschaffung“ wurde der Punkt 3. Wareneingang um eine kurze Erläuterung zum Umgang mit Lieferscheinen ergänzt.
- Die „Checkliste für die Vergabe von Dienstleistungs- und Lieferaufträgen“ wurde um einen Hinweis zum Thema „Nachhaltigkeit“ ergänzt.
- Die Zeichnungsrichtlinie wurde unter § 4 um die Wertgrenze von 1.000,00 € netto ergänzt.
Haben Sie Fragen, die hier nicht beantwortet wurden? Oder planen Sie ein komplexes Beschaffungsvorhaben und möchten sich vorab beraten lassen? Dann zögern Sie nicht, sich an die Kolleginnen und Kollegen des Teams VVM zu wenden: