Blitzlicht: GB Personal informiert über die Abrechnung Juli 2023
Zweiter Teil der Tariferhöhung zum 01. Juli 2023
Mit dem aktuellen Tarifabschluss wurde eine prozentuale Erhöhung der Tabellenentgelte wie folgt vereinbart:
Eine erste Erhöhung um 3,4 % ab 01. Juli 2022 wurde bereits umgesetzt. Die zweite Erhöhung um weitere 2,6% erfolgt ab 01. Juli 2023.
Mit der Abrechnung Juli 2023 wird die zweite prozentuale Erhöhung wirksam und umgesetzt. Das bedeutet, dass das Entgelt entsprechend der vereinbarten Tariferhöhung angepasst wird.
Die aktuelle Vergütungstabelle finden Sie im WIKI unter Vergütungstabellen.
Gesetzliche Änderung in der Pflegeversicherung ab 01. Juli 2023
Ab dem 1. Juli 2023 gelten neue Beitragssätze für die gesetzliche Pflegeversicherung.
Kinderlose Versicherte ab 23 Jahren müssen künftig höhere Beiträge zahlen. Der Zuschlag erhöht sich auf 0,6 % (bisher: 0,35 %).
Der Gesetzgeber hat eine neue Regelung für Versicherte mit mehr als einem Kind unter 25 Jahren geschaffen. Entsprechend der Anzahl der Kinder wird der Beitragssatz prozentual reduziert. Daraus ergeben sich folgende neue Beitragssätze für die Mitarbeitenden:
- für Beschäftigte mit 1 Kind gilt altersunabhängig der allgemeine Beitragssatz von 1,7 %
- für Beschäftigte mit 2 Kindern unter 25 Jahren gilt ein Beitragssatz von 1,45 %
- für Beschäftigte mit 3 Kindern unter 25 Jahren gilt ein Beitragssatz von 1,2 %
- für Beschäftigte mit 4 Kindern unter 25 Jahren gilt ein Beitragssatz von 0,95 %
- für Beschäftigte mit 5 Kindern und mehr unter 25 Jahren gilt ein Beitragssatz von 0,7 %
Die prozentuale Reduzierung für Familien mit Kindern wirkt sich nur auf den Arbeitnehmeranteil aus.
Die Änderungen werden mit der Abrechnung Juli 2023 umgesetzt.
Bei Fragen zu Ihrer Abrechnung stehen Ihnen die jeweils zuständigen Personalsachbearbeiter/-innen gerne zur Verfügung.