Blitzlicht: Maskenpflicht im MD Niedersachsen und IT-Umfrage
Änderung der Maskenpflicht im MD Niedersachsen
Die Corona Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit (BMA) ist zum 25. Mai ausgelaufen. Seit dem 27. Mai gibt es nun Empfehlungen des BMA zum Infektionsschutz in Betrieben. Der MD Niedersachsen orientiert sich an diesen Empfehlungen. Demnach besteht keine generelle Maskenpflicht mehr in Innenräumen. Nach wie vor ist die Maske der wirksamste Übertragungsschutz. Es liegt damit nun weitgehend in der Eigenverantwortung, zum Eigenschutz eine Maske zu tragen.
Sofern ein Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann und regelmäßig gelüftet wird, besteht keine Maskenpflicht mehr. Sollte der Mindestabstand nicht eingehalten werden können, ist eine medizinische Maske (OP-Maske) ausreichend. Das gilt auch für Besucherinnen und Besucher des in unseren Räumlichkeiten. Büros können wieder von mehreren Mitarbeitenden genutzt werden, wenn auch hier der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
Das Angebot zum Homeoffice hat sich als wirksame Maßnahme zur Reduzierung betriebsbedingter Personenkontakte bewährt. Durch die Ausführung von Tätigkeiten im Homeoffice werden nicht nur Personenkontakte im Betrieb vermieden beziehungsweise verringert, sondern auch auf dem Weg von und zur Arbeit. Mit Homeoffice kann in vielen Fällen auch sehr gut dem besonderen Schutzbedürfnis von Personen mit gesundheitlichen Risikofaktoren für einen schweren Erkrankungsverlauf Rechnung getragen werden.
Gemäß Entscheidung des Vorstands wird die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis das Homeoffice zu nutzen bis zum 30. September 2022 verlängert. Voraussetzung dafür bleibt, dass dies den betrieblichen Erfordernissen nicht im Wege steht. Die Führungskräfte entscheiden darüber, wo und in welchem Umfang eine Arbeit in den Dienststellen notwendig ist und wo das Homeoffice genutzt werden kann.
Beschäftigte, bei denen Symptome einer Atemwegserkrankung auftreten, die auch auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten können, sollten sich weiterhin umgehend testen lassen. „Bei einem positiven Schnelltestergebnis gelten sie als Verdachtsfall und müssen sich in Isolation begeben. In jedem Fall sollten sich die Betroffenen telefonisch mit der Hausarztpraxis oder einem geeigneten Testzentrum in Verbindung setzen, damit eine PCR-Testung in die Wege geleitet wird,“, rät Martin Dutschek vom Corona-Pandemiemanagement des MD Niedersachsen. Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 festgestellt wurde, sind unverändert verpflichtet, sich zu isolieren. Gemäß der Absonderungsverordnung Niedersachsen sind das in der Regel fünf Tage.
Für die Pflegegutachtende, die im Heim prüfen bzw. begutachten gilt gemäß der Corona-Landesvorordnung weiterhin FFP-2-Maskenpflicht sowie das Testerfordernis. Für die Einzelbegutachtung bei Hausbesuchen wird die FFP-2-Maske empfohlen, eine medizinische Maske (OP-Maske) kann alternativ nach individuellem Ermessen genutzt werden.
Der SARS-CoV 2-Arbeitsschutzstandard des MDN und die Hygienekonzepte werden in Kürze angepasst und im Wiki veröffentlicht.
IT-Umfrage noch bis Montag
Die IT-Umfrage zur Ausstattung der neuen Smartphones im MD Niedersachsen endet am kommenden Montag, den 6. Juni. Wenn Sie noch keine Gelegenheit hatten, nehmen Sie bitte unter diesem Link teil:
https://befragung-int.nds.mdkn.de/index.php/638643?lang=de
Mit Ihrer Hilfe kann die IT so sicherstellen, dass die am häufigsten benötigten Apps sowie der Schulungsbedarf in Sachen Smartphones Eingang in die Planungen finden.
Kolleginnen und Kollegen, die eine direkte Anfrage von Susann Schröder aus der IT rund um den Smartphone-Rollout erhalten haben, werden ebenfalls gebeten, hier kurzfristig zu antworten.