Blitzlicht: Neuer Intranetauftritt des GB Personal, Serviceangebot GB Consulting, Bewirtungsrichtlinie und Hinweise zu Drohungen mit rechtlichen Nachteilen
Neuer Intranetauftritt des GB Personal
Der GB Personal präsentiert sich auf einer neu gestalteten Unterseite im Intranet unter der Rubrik Geschäftsbereiche. Mit dieser Unterseite möchte der GB Personal alle wichtigen Informationen rund um den GB Personal an einer zentralen Stelle zur Verfügung stellen - von Ansprechpartnern über aktuelle Themen bis hin zu relevanten Dokumenten und Prozessen.
Vorteile?
- Schneller Zugriff auf wichtige Informationen
- Klare Struktur für bessere Orientierung
- Aktuelle Inhalte, die ständig erweitert werden
Ihre Meinung zählt! Haben Sie Anregungen und Verbesserungsvorschläge? Dann wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner aus dem GB Personal.
Schauen Sie doch gleich mal rein und entdecken Sie die neuen Inhalte! Link zum Intranetauftritt
Serviceangebot erweitert
Mit der neuen E-Mail-Adresse fachberatung-consulting@md-niedersachsen.de bietet der GB Consulting allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit, Anfragen an diese Adresse zu senden. Dies betrifft insbesondere Themen aus den Bereichen NUB (neue Untersuchungsbehandlungen), Arzneimittel und Rehabilitation für den ambulanten und stationären Bereich.
Die Themenanfragen werden je nach Inhalt und Kapazität an die Gutachterinnen und Gutachter weitergeleitet und zeitnah beantwortet. Damit soll der Kontakt und die Erreichbarkeit weiter ausgebaut werden.
Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an das Serviceteam des GB Consulting.
Informationen zu Drohungen mit rechtlichen Nachteilen
In letzter Zeit ist es vermehrt zu Fällen gekommen, in denen Gutachtern mit Strafanzeigen, Schadensersatzklagen oder Beschwerden bei Vorgesetzten angedroht worden sind. Um ein einheitliches und informiertes Vorgehen in solchen Situationen zu gewährleisten, steht nun ein Leitfaden mit wichtigen Informationen zur Verfügung.
Die Handreichung enthält Hinweise zum Umgang mit entsprechenden Drohungen und erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Die Informationen sind unter folgendem Link abrufbar:
Informationen zur Bewirtungsrichtlinie
Die Bewirtungsrichtlinie des Medizinischen Dienstes sieht die Möglichkeit vor, bei länger dauernden Veranstaltungen oder bei weiter Anreise von Teilnehmenden ein Catering zu bestellen oder, wenn die Veranstaltenden die Bewirtung auf eigene Rechnung organisieren, Kosten für Verpflegung zu erstatten.
Ein gesondertes Jahresbudget von 5 € pro Person steht auch für die Bewirtung von Teamsitzungen unabhängig von der Dauer zu Verfügung.
Dabei ist zu beachten, dass die Richtlinie nur die Bewirtung einer Veranstaltung, also die Kosten für Speisen und Getränke, die überwiegend zum direkten Verzehr bestimmt sind.
Ziel der Richtlinie ist es nicht, ein generelles Budget für Präsente zur Verfügung zu stellen. So darf das Jahresbudget beispielsweise nicht für den Kauf von Geschenken, Grußkarten oder anderen Geschenkartikel verwendet werden.
In diesen Fällen können gegebenenfalls eingereichte Eigenbelege nicht erstattet werden.
Die in der Richtlinie vorgesehenen Ausnahmen für Geschenke anlässlich von Dienstjubiläen oder bei Ausscheiden nach langjähriger Tätigkeit bleiben hiervon unberührt.
Link zur Bewirtungsrichtlinie