Blitzlicht: Rückzahlungen aufgrund Lohnsteuererleichterung
Bundestag und Bundesrat haben grünes Licht gegeben: Aufgrund empfindlicher Preissteigerungen, insbesondere im Energiebereich, wurden mit dem Steuerentlastungsgesetz Steuererleichterungen verabschiedet.
Diese gelten rückwirkend zum 01. Januar 2022 und zeigen sich unter anderem durch die Erhöhung des Arbeitnehmerpausch- sowie Grundfreibetrages.
Der Arbeitnehmerpauschbetrag der Einkommensteuer wird von 1.000 Euro auf 1.200 Euro angehoben.
Der Grundfreibetrag der Einkommensteuer steigt um 363 Euro auf 10.347 Euro.
Was bedeuten die Beschlüsse der Bundesregierung für Sie als Arbeitnehmende?
Aufgrund der beschlossenen Steuerentlastungen bezahlen Arbeitnehmende rückwirkend zum 01. Januar 2022 weniger Lohnsteuer. Dies bedeutet: Mit der Abrechnung für Juli 2022 werden für die beschäftigten Mitarbeitenden des MD Niedersachsens die Berechnungen der Lohnsteuer ab Januar 2022 erneut durchgeführt. Infolgedessen erhalten Sie mit der Abrechnung für Juli 2022 eine Ihnen zustehende Erstattung. Da die Rückrechnung rückwirkend für jeden Monat durchgeführt wird, werden Ihnen im Abrechnungssystem Loga die Rückrechnungen pro Monat bereitgestellt.
Die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro ist zur Auszahlung im September 2022 vorgesehen. Weitere Information hierzu folgen zu einem späteren Zeitpunkt.
Zusätzlich zur Lohnsteuererleichterung erhalten alle kindergeldberechtigten Bürgerinnen und Bürger einen Einmalbonus von 100 € je Kind. Dieser Bonus wird von der Familienkasse zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt.