Blitzlicht: Wichtige Informationen aus dem GB Personal
Richtiges Verhalten bei Arbeitsunfähigkeit (AU)
Für die Kolleginnen und Kollegen des MD Niedersachsen gilt ab sofort eine neue Regelung zum Thema Arbeitsunfähigkeit. Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit während eines geplanten und genehmigten Urlaubs ist es nicht mehr zwingend erforderlich, dass sich die Mitarbeitenden bis 9 Uhr bei dem Vorgesetzten arbeitsunfähig melden. Nach den gesetzlichen Bestimmungen genügt es, wenn der Mitarbeitende dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit in der für ihn schnellstmöglichen Art und Weise mitteilt. Die Regelung, dass im Urlaub ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss, damit der Urlaub gutgeschrieben werden kann, bleibt davon unberührt.
Fragen zu Reisekosten oder Zeiterfassung?
Der Geschäftsbereich Personal möchte alle Fragen zu den Themen Reisekosten und Zeiterfassung jederzeit schnellstmöglich beantworten. Damit Sie immer direkt Auskunft erhalten, gibt es nun folgende E-Mail-Adressen:
Reisekosten@md-niedersachsen.de
Zeiterfassung@md-niedersachsen.de
Nutzen Sie diese gerne ab sofort.
Verbuchung der Reisekosten über die Gehaltsabrechnung
Mit dem Tarifabschluss zum 01.07.2022 hat sich auch die Abrechnung der Reisekostenabrechnung geändert.
Es werden aktuell 0,42 € pro gefahrenen Kilometer erstattet, aber es sind nur 0,30 € steuer- und sozialversicherungsfrei. Das hat zur Folge, dass 0,12 € versteuert und in der Sozialversicherung abgeführt werden.
Ein Abrechnungsbeispiel finden Sie im Download:
Haben Sie Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen des GB Personal.