Hunde sind bei uns willkommen!
Studien belegen die positiven Auswirkungen von Hunden auf die psychische Gesundheit des Menschen, wie Stressreduktion und bessere Stimmung. Durch die Anwesenheit von Bürohunden fördern wir nicht nur das Wohlbefinden unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch die Kommunikation und das Arbeitsklima insgesamt.
Mit dem „Büro-Hund“ sollen dies auch im MD Niedersachsen genutzt werden können. Vorstand und Personalrat haben dazu eine entsprechende Dienstvereinbarung unterzeichnet. Ab sofort sind Hunde unter bestimmten Voraussetzungen in den Büros des MD Niedersachsen herzlich willkommen!
Damit das Miteinander von Mensch und Hund im Büro reibungslos funktioniert, geben wir uns folgende Regeln:
- Es dürfen maximal zwei Hunde pro Mitarbeiter/in mitgeführt werden.
- Der Hund bleibt im Raum und läuft nicht frei durch das Bürogebäude. Beim Betreten und Verlassen des Gebäudes ist der kürzeste Weg zum Büro zu wählen. Der Hund ist stets an der Leine zu führen.
- Die Mitnahme eines Hundes ist nur in den folgenden Büros möglich:
- Buchbare Büroräume die mit Flexopus und einem Türschild gekennzeichnet sind (hundefreundlich).
- Personalisierte Büroräume: Nach Rücksprache mit den Kolleginnen und Kollegen.
- Der Hund ist gegen Staupe, Parvovirose, Leptospirose und Tollwut geimpft (Nachweis erforderlich).
- Der Hund muss entwurmt werden und frei von Parasiten sein. Bei Verdacht auf Parasitenbefalls ist das Mitbringen des Hundes in das Büro untersagt und erst nach erfolgreicher Behandlung wieder erlaubt.
- Jeder Hundehalter muss einen Sachkundenachweis nach dem niedersächsischen Hundegesetz (NHundG) oder eine jahrelange Hundeerfahrung nach § 3 Abs. 6 NHundG vorlegen.
- Es muss eine gültige Hundehaftpflichtversicherung vorliegen (Nachweis erforderlich).
- Der Hund muss mit einem elektronischen Mikrochip (Transponder) gem. NHundG gekennzeichnet sein.
- Der Hund muss sich ruhig verhalten, stubenrein sein und auf Kommandos hören.
- Das Spielen mit anderen Hunden ist nur außerhalb des Bürogebäudes erlaubt.
- Für durch Hunde verursachte Sach- und Personenschäden haftet der Halter.
- Ausgenommen von dieser Regelung sind gefährliche Hunde gemäß § 7 des NHundG.
- Der Halter ist verpflichtet, für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen.
Ablauf: Wenn Sie Ihren Hund mitbringen möchten, können Sie einen Antrag auf Mitnahme stellen. Bitte füllen Sie das entsprechende Antragsformular aus und senden Sie es zusammen mit den erforderlichen Nachweisen an buerohund@md-niedersachsen.de. Ihr Antrag wird von dem Bereich QHSE geprüft und Sie erhalten nach Genehmigung eine schriftliche Bestätigung. Bitte bringen Sie Ihren Hund erst dann mit zur Arbeit, wenn Sie die Genehmigung erhalten haben.
Wir freuen uns auf „Feelgood-Manager“ auf vier Pfoten! Sie haben Fragen zum Thema? Wenden Sie sich gerne an: