Compliance-Richtlinie und Hinweisgebersystem
Im öffentlichen und privaten Bereich versteht man unter Compliance die „organisierte Rechtskonformität“ von Unternehmen, das heißt die systematische Erfassung und das Management von rechtlichen Risikofaktoren, die bei Missachtung Bußgelder, Strafen, Vermögens- oder Rufschäden nach sich ziehen können.
Unser Compliance-Konzept zielt dabei darauf ab diese Risiken frühzeitig zu erkennen und durch das Anstoßen entsprechender Maßnahmen zu begrenzen.
Compliance-Richtlinie - Unser Verhaltenskodex
Gemeinsam mit dem Vorstand hat der Stabsbereich Recht & Compliance eine Compliance-Richtlinie entwickelt. Diese soll allen Beschäftigten des MD Niedersachsen als Verhaltenskodex dienen und helfen ethische, juristische und ökonomische Herausforderungen zu meistern.
Der Verhaltenskodex spiegelt die Vision des MD Niedersachsen „Menschlich. Digital. Nachhaltig“ wider und enthält Grundsätze zu folgenden Themen:
- wertschätzender Umgang untereinander
- Korruptionsprävention
- Vermeidung von Interessenkonflikten
- Verantwortungsvoller Umgang mit öffentlichen Mitteln
- Auftragsvergabe
- Datenschutz
- IT-Sicherheit
- Arbeits- und Sozialstandards, sozialverantwortliches Handeln
- Umgang mit Compliance-Verstößen
Die aktuelle Compliance-Richtlinie finden Sie unter diesem Beitrag, die stets aktuelle Version kann auch im Wiki, im Downloadbereich des Stabs Recht & Compliance abgerufen werden.
Hinweisgebersystem – Interne Meldestelle
Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Verhaltenskodexes erfolgt auch die Inbetriebnahme des neuen Hinweisgebersystems „Lawcode Hintbox“ des MD Niedersachsen. Dahinter verbirgt sich eine Webeseite, auf der beispielsweise Mitarbeitende in einer geschützten Umgebung Hinweise auf mögliche Missstände abgeben könne.
Wozu brauchen wir im MD Niedersachsen ein Hinweisgebersystem?
Voraussichtlich im ersten Quartal 2023 wird das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft treten. Danach sind öffentliche und private Einrichtungen verpflichtet eine sogenannte interne Meldestelle zu betreiben, die Hinweise auf Rechtsverstöße entgegennimmt. Diese Meldestelle richtet sich insbesondere, aber nicht ausschließlich, an Beschäftigte, denen Rechtsverstöße auffallen. Der MD Niedersachsen hat sich entschlossen, Hinweise vorrangig über ein digitales Hinweisgebersystem entgegenzunehmen. Die Annahme und Speicherung von Hinweisen auf den Servern des Anbieters Lawcode garantiert, dass nur bearbeitende Personen aus dem Stabsbereich Recht & Compliance Zugriff auf abgegebene Hinweise haben. Falls dies zur Aufklärung eines Sachverhalts nötig ist, können auch einzelne Personen aus den Stabs- und Fachbereichen einen Lesezugriff auf einzelne Meldungen erhalten.
Welche Hinweise sind gemeint?
Über das Hinweisgebersystem sollen Hinweise auf Verstöße gegen Gesetze, den Verhaltenskodex des MD Niedersachsen sowie weitere interne Vorgaben und Richtlinien erfasst werden. Versicherten, die sonstige Beschwerden haben, stehen selbstverständlich weiterhin die allgemeinen Kommunikationskanäle offen.
Welche Vorteile ergeben sich für Hinweisgebende?
Durch die Abgabe über das Hinweisgebersystem ist sichergestellt, dass Meldungen direkt beim Stabsbereich Recht & Compliance landen und dort geprüft werden können. Das System gestattet zudem die anonyme Hinweisabgabe und Kommunikation – auch ohne Angabe von Kontaktdaten können über das System Nachrichten ausgetauscht werden, sodass größtmögliche Vertraulichkeit auch bei heiklen Fällen gewährleistet werden kann. Die Angabe von Kontaktdaten ist auf freiwilliger Basis selbstverständlich ebenso möglich.
Welche Vorteile ergeben sich für den MD?
Auch der MD Niedersachsen profitiert davon Missstände frühzeitig aufdecken und mit entsprechenden Maßnahmen gegensteuern zu können. So kann beispielsweise verhindert werden, dass kleinere, leicht zu behebende Missstände zu größeren Problemen anwachsen.
So können Sie das Hinweisgebersystem nutzen
Unter md-niedersachsen.interne-meldestelle.de können Beschäftigte aber auch Dritte wie Versicherte, deren Angehörige oder Geschäftspartner und Lieferanten des MD Niedersachsen Hinweise auf Verstöße gegen Gesetze, den Verhaltenskodex oder sonstige interne Vorgaben melden.
Selbstverständlich können Sie den Stabsbereich Recht & Compliance auch direkt erreichen, wenden Sie sich dazu gerne an die Kolleginnen und Kollegen: