Corona-Arbeitsschutzverordnung läuft vorzeitig aus
Unternehmen sind ab 3. Februar nicht mehr verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zum Schutz der Mitarbeitenden vor Covid 19-Infektionen umzusetzen. Damit entfällt der SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandard des MDN. Weiterhin ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen. In Abstimmung mit der Betriebsärztin empfiehlt die Arbeitssicherheit insbesondere in den Wintermonaten weiterhin folgende Hygienemaßnahmen zu beachten:
- Regelmäßiges Lüften in Innenräumen
- Maskentragen in Räumen mit vielen Menschen und/oder geringem Abstand zueinander
- Fernbleiben der Dienststelle bei Erkältungssymptomen
- Händedesinfektion
Weitere Empfehlungen zur Vermeidung von Infektionskrankheiten werden noch im Intranet bzw. Wiki erscheinen. Mit Wegfall der Arbeitsschutzverordnung besteht nun auch keine rechtliche Grundlage mehr dafür, Mitarbeitenden für den Bürobetrieb Masken und Tests zur Verfügung zu stellen.
Infektionsschutzgesetz und Schutzmaßnahmen weiter in Kraft
Im Gegensatz zur Arbeitsschutzverordnung laufen die Regelungen des Infektionsgesetzes noch nicht aus. Für Pflegefachkräfte und ärztliche Gutachter/innen, die Pflegeeinrichtungen bzw. Krankenhäuser besuchen, gelten weiterhin Masken- und Testpflicht. Gemäß den Informationen des Niedersächsischen Gesundheitsamtes sollte auch für Hausbesuche weiterhin Maske getragen werden. Soweit überhaupt noch statistisch erfasst, sterben jede Woche hunderte von Menschen mit und an Covid 19, weit überwiegend in der Altersgruppe über 80 Jahren. Diese vulnerablen Menschen bedürfen weiterhin Schutzvorkehrungen. Die entsprechenden Hygienekonzepte werden in Kürze auf die geänderten Regelungen angepasst. Wann es Anpassungen vom Gewerbeaufsichtsamt zum Schutz von Schwangeren geben wird, ist noch offen.
In jedem Fall halten wir Sie hier im Intranet auf dem aktuellen Stand im MD Niedersachsen auf dem Laufenden.