Corona-Regeln: FFP 2-Maskenpflicht im MDKN
Wo immer es betrieblich möglich ist, haben Mitarbeitende das Homeoffice zu nutzen. Ab 27. Januar 2021 wird der vom Bundesministerium für Arbeit im April 2020 erlassenen allgemeinen Arbeitsschutzstandard erweitern und Arbeitgeber verpflichten, Homeoffice zu ermöglichen, zumindest da, wo es möglich ist. Der MDKN hat von Beginn der Pandemie an darauf gesetzt, dass möglichst viele Mitarbeitende im Homeoffice arbeiten. Die Homeoffice-Quote dürfte mittlerweile um 80 Prozent liegen. Damit rangiert der MDKN im oberen Bereich im Vergleich zu anderen Unternehmen und Behörden. MDKN-Geschäftsführer Carsten Cohrs dankte in diesem Zusammenhang allen, die das möglich gemacht haben.
Homeoffice ist für mich der wichtigste Schutzfaktor in der Pandemie, weil es wesentlich zur Reduzierung von Kontakten beiträgt. Mir ist bewusst, dass das nicht immer einfach ist. Nicht jeder hat optimale Bedingungen zu Hause, aber viele machen über Monate das Beste aus der Lage. Dafür danke ich allen.
Carsten Cohrs, MDKN-Geschäftsführer
Aktualisierung der Regelungen
Sofern sich der Aufenthalt in Dienstgebäuden nicht vermeiden lässt ist, ist zukünftig bei der Nutzung von Gemeinschaftsflächen wie Treppenhäusern, Flure, Teeküchen, Kopierräume, Kurzbesprechung in Räumen usw. eine FFP 2-Maske zu tragen.
Die Masken werden für die dienstliche Nutzung beschafft und werden im Laufe der kommenden Woche zentral in den Dienstgebäuden (z.B. an der Anmeldung) zur Verfügung gestellt. Solange die Masken noch nicht überall vorhanden sind, sind weiterhin die Alltagemasken bzw. OP-Masken zu tragen. Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit auch übergangsweise FFP 2-Masken aus dem privaten Fundus.
FFP 2-Masken haben nur dann vollen Nutzen, wenn sie richtig getragen werden. Sie müssen eng am Gesicht anliegen. Weitere Hinweise finden Sie unter dieser Meldung und ausführlich auf den Seiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BFArM).
Der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des MDK Niedersachsen“ wurde weiter aktualisiert. Die wesentlichen Änderungen im Überblick:
- Aufenthalt in Teeküchen, Kopierräumen u. ä. ist nur mit einer Person möglich, in Ausnahmen ist eine FFP 2-Maske zu tragen.
- FFP 2-Maskenpflicht u. a. bei der Nutzung von Gemeinschaftsflächen
- Dienstwagen dürfen nur noch allein genutzt werden
- Nutzung von Büros von mehreren Personen sind der Arbeitssicherheit (Nadine Faupel, Martin Dutschek) anzuzeigen; Ausnahme Postmanagement Hannover, hier sind Regelungen getroffen
- Mindestabstand bei Sitzungen und Meetings wird auf 2 Meter erhöht, die 15 qm-Regel Fläche pro Person gilt weiter. Das gilt auch für Veranstaltungen außerhalb der Dienstgebäude des MDKN
Die Änderungen im „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des MDK Niedersachsen“ sind im Download zu dieser Meldung auch gelb markiert. Für Fragen stehen weiterhin Martin Dutschek und Nadine Faupel zur Verfügung.