Corona-Impfung für Pflegefachkräfte im MDKN startet
So haben bereits die Stadt Oldenburg und der Landkreis Verden mit dem MDKN entsprechende Verfahren abgesprochen. Die Impfungen sind grundsätzlich freiwillig – jede Gutachterin und jeder Gutachter entscheidet darüber, ob sie oder er das Impfangebot annimmt oder nicht.
Anspruchsberechtigt sind zunächst Kolleginnen und Kollegen aus der Pflege, die in der Stadt Oldenburg oder im Landkreis Verden zu Hausbesuchen von Pflegeantragstellenden fahren oder in Pflegeeinrichtungen prüfen. Der MDKN hat gegenüber den Impfzentren eine Compliance-Erklärung abgegeben, dass nur anspruchsberechtigte Personen gemeldet werden. Die entsprechende Abfrage erfolgt derzeit über die Teamleitungen. Wer sich impfen lassen will, wird auf einer Liste erfasst, die dann zentral über die Arbeitssicherheit an die Impfzentren übermittelt wird. Für Oldenburg steht mit dem 26. Februar der erste Termin fest. Vorgesehen sind an diesem Tag Impfkorridore, die noch bekannt gegeben werden. In Oldenburg und Verden wird der Impfstoff des Herstellers Astrazeneca verimpft. Für Mitarbeitende ab 65 Jahre ist der Impfstoff von Biontech bzw. Moderna vorgesehen. Die Inanspruchnahme des freiwilligen Impfangebotes zählt nicht als Arbeitszeit.
Sobald das Vorgehen und Termine in den weiteren Regionen der insgesamt 50 Impfzentren in Niedersachsen geklärt ist, werden die Mitarbeitenden über die Teamleitungen entsprechend informiert. Die Zuordnung in die Prioritätsstufen in der Impfverordnung vom 8. Februar bezieht sich auf Situationen in Verbindung mit der Pflegebegutachtung bzw. Pflegequalitätsprüfung. Körperliche Begutachtungen in der GKV sind darin nicht eingeschlossen.