Corona-News: Impfpflicht, Isolation und Quarantäne
Impfpflicht im MD Niedersachsen
Durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes (§ 20a IfSG), müssen Mitarbeitende bestimmter Einrichtungen einen Nachweis erbringen, dass sie Covid-geimpft oder -genesen sind. Dies wird sich auch auf die Mitarbeitenden der Medizinischen Dienste in den Ländern erstrecken.
Das Land Niedersachsen arbeitet derzeit an einer entsprechenden Umsetzungsrichtlinie. Unter anderem soll das Vorgehen bei fehlenden Immunitäts-Nachweisen ab dem 16. März festgelegt werden. Darunter: Wie werden Gesundheitsämter eine Prüfung vornehmen und ggf. Betretungs- und Beschäftigungsverbote aussprechen. Sobald der entsprechende Erlass vorliegt, wird dieser geprüft und für die Umsetzung im MD Niedersachsen adaptiert. Die Service-Bereiche, darunter Arbeitssicherheit und Geschäftsbereich Personal bereiten im Hintergrund die Umsetzung bei uns bereits vor.
Unser Appell an alle Mitarbeitenden des MD Niedersachsen: Schützen Sie sich und nutzen Sie die verbleibende Zeit, sich rechtzeitig impfen zu lassen oder noch einen so genannten „Booster“ zu bekommen. Wer dafür Unterstützung benötigt, dem bieten wir Informations- und Gesprächsangebote an, damit alle rechtzeitig die Voraussetzungen erfüllen können.
Carsten Cohrs, Vorstandsvorsitzender MD Niedersachsen
Kolleginnen und Kollegen, die Zweifel haben oder Fragen zur Impfung besprechen möchten, können sich an die Arbeitssicherheit (Martin Dutschek, Nadine Faupel) wenden, um ein vertrauliches Beratungsgespräch, ggf. bei der Betriebsärztin zu organisieren. Wer eine Impfung, insbesondere mit dem neu verfügbaren Impfstoff „Novavax“ anstrebt, kann sich unmittelbar über die Impfhotline des Landes Niedersachsen (Telefon: 0800/9988665) oder die Webseite www.impfportal-niedersachsen.de registrieren lassen.
Isolation und Quarantänen
Durchschnittlich 15 Meldungen zu Infektionsfällen oder Verdachtskonstellationen aus dem MD Niedersachsen erreichen das Corona-Krisenmanagement zurzeit wöchentlich. Fast alle Fälle beziehen sich auf Infektionsfälle in der Familie. Zusammen mit den Teamleitungen klärt das Krisenmanagement, in jedem Fall, was zu unternehmen ist. „Da viele Gesundheitsämter kaum noch Kontakte nachverfolgt oder Isolation bzw. Quarantänen verhängt, treffen wir interne Entscheidungen, um Mitarbeitende und Versicherte bestmöglich zu schützen“, sagt Martin Dutschek. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Schutz der vulnerablen Menschen. „Ein Beispiel, dass Sicherheit Vorrang hat: Auch geboosterte Pflegefachkräfte als Kontaktperson schicken wir nicht mehr in die Prüfung.“ Das hängt unter anderem damit zusammen, dass immer weniger PCR-getestet wird. Antigen-Schnelltests sind zunehmend nur noch bedingt aussagekräftig.
Bei Verdachts- oder Infektionsfällen wenden Sie sich also gerne zur Abklärung an Martin Dutschek oder Nadine Faupel und beachten Sie auch die Hinweise zur Insolation (im Fall einer Infektion) bzw. Quarantäne (bei Kontakt mit einer infizierten Person).
Eine hilfreiche Übersicht bietet das Schaubild des Landes Niedersachsen: