Corona: Testangebot für Mitarbeitende des MDKN
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass über die Arbeitsschutzverordnung Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten können, regelmäßig ein Corona-Test angeboten werden soll.
Die Testungen sind eine Ergänzung zum betrieblichen Infektionsschutz und können helfen, unentdeckte Infektionen zu erkennen und die Ausbreitung des Virus weiter zu unterbinden. Wichtig ist, dass ein Test kein Ersatz für die sorgfältige Einhaltung der Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzstandard des MDKN – vor allem AHA+L darstellen.
MDKN ermöglicht tägliche Tests bei Bedarf
Der MDK Niedersachsen macht allen Mitarbeitenden ein Testangebot, für jeden Tag, an dem sie nicht im Homeoffice arbeiten können. Die Tests zur Selbstanwendung sollen zu Hause – vor dem Weg in den Dienst – durchgeführt werden. Der „SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard des MDKN“ wird entsprechend angepasst und in Kürze veröffentlicht.
Wie auch bei FFP2-Masken, werden die Testkits an den Standorten individuell ausgegeben. Die Lieferung der Tests ist für den 20. April 2021 avisiert. Bis die Tests dann an den Standorten sind, wird es noch ein paar Tage dauern. Die Tests sollen dort zur Verfügung gestellt werden, wo auch die FFP 2-Masken abgeholt werden können. Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, sich mit Selbsttests für jeden voraussichtlichen Tag der notwendigen Präsenz in der Dienststelle für einen Zeitraum von ein bis zwei Wochen im Voraus zu versorgen. Aufgrund der noch begrenzten Verfügbarkeit der Tests schätzen Sie bitte sorgsam eine realistische Anzahl ab.
Ergibt der Schnelltest zu Hause ein positives Ergebnis, kommen Sie nicht in die Dienststelle und melden sich bei Ihrer jeweiligen Führungskraft ab. Setzen Sie sich mit Ihrem Hausarzt in Verbindung, um das Vorgehen zur weiteren Testung und ggf. Quarantäne zu beraten. Sollte sich bei einem positiven Test der Mitarbeitende innerhalb von drei Kalendertagen zuvor im Dienstgebäude aufgehalten und mit Kolleginnen und Kollegen Kontakt gehabt haben, ist die Führungskraft und die Arbeitssicherheit (Martin Dutschek oder Nadine Faupel) zu informieren, um ggf. Cluster zu erkennen und weitere Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Führungskraft und Arbeitssicherheit stimmen das jeweilige Vorgehen miteinander ab.
Alternativ zu den Selbsttests können auch die in Niedersachsen kostenlosen Schnelltests, zum Beispiel in Testzentren, in Anspruch genommen werden.
Gemäß Robert Koch-Institut (RKI) und der am 19. April 2021 in Kraft getretenen Corona-Landesverordnung Niedersachsen können Personen, die bereits über einen vollständigen Impfschutz verfügen, so behandelt werden wie Personen, die über ein tagesaktuell negatives Testergebnis (Antigen- oder PCR-Test) verfügen. Schnell- und Selbsttests wären bei vollständig Geimpften also entbehrlich.
Auf Grundlage der Informationen des RKI haben wir zu den Selbsttests eine Faktenbox zusammengestellt, an der sich auch die Mitarbeitenden des MDKN orientieren sollten.
Was ist bei Antigentests zur Eigenanwendung (Selbsttests) zum Nachweis von SARS-CoV-2 zu beachten?
- Corona-Selbsttests sind nur als zusätzliche Maßnahme des betrieblichen Infektionsschutzes zu verstehen. Sie können aber nicht im Sinne einer „Freitestung“ den Wegfall anderer erforderlicher Infektionsschutzmaßnahmen wie Maskenpflicht oder Einhaltung des Mindestabstands begründen.
- Antigentests zur Anwendung vor Ort oder zur Eigenanwendung erkennen nur eine sehr hohe Viruslast in den oberen Atemwegen.
- Ein positives Ergebnis stellt zunächst einen Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion dar. Es ist jedoch noch keine Diagnose einer SARS-CoV-2-Infektion. Zur Abklärung der Diagnostik ist mit dem/r behandelnden Arzt/Ärztin Kontakt aufzunehmen. Sie oder er entscheiden, ob ggf. ein nachfolgenden RT-PCR-Test erforderlich ist. Bis dahin sind die Hygieneregeln zu beachten und eine häusliche Isolationen ist erforderlich.
- Ein negatives Testergebnis schließt eine SARS-CoV-2-Infektion nicht aus! Auch bei korrekter Testdurchführung ist es lediglich weniger wahrscheinlich zum Zeitpunkt der Testung kontagiös, d. h. für andere ansteckend zu sein.
- Die Aussagekraft eines Testergebnisses ist zeitlich begrenzt! Es ist also durchaus möglich, dass eine infizierte Person, die ein negatives Antigentestergebnis erhält, bereits am darauffolgenden Tag (bei gestiegener Viruslast im Nasen-Rachenraum) ein positives Ergebnis bekommt.
- Treten auch trotz eines negativen Antigentestergebnisses Symptome auf, die mit COVID-19 vereinbar sind, ist es erforderlich, den Arzt oder die Ärztin zur weiteren Klärung zwecks PCR-Testung zu kontaktieren.