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Corona-Update: Geänderte Absonderungsverordnung & Maskenpflicht im MD Niedersachsen

Seit 7. Mai 2022 gilt die neue niedersächsische Absonderungsverordnung. Die Isolationsdauer für nachweislich positiv getestete Personen wird im Regelfall zukünftig auf fünf Tage verkürzt, sofern die Betroffenen mit Ablauf der Frist mindestens 48 Stunden symptomfrei sind. 

Für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in Alten- und Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten sowie Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe bleibt für die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit nach Ende der Isolation nach fünf Tagen neben der Symptomfreiheit die Vorlage eines negativen Testergebnisses (POC-Schnelltest oder PCR-Test) verpflichtend.
Wie bisher wenden wir im MD Niedersachsen die Landes-Regelungen analog für die Pflegefachkräfte QP und EF an. Die Hygienekonzepte werden angepasst. 
Die Pflicht zur Quarantäne für enge Kontaktpersonen wird im Zuge der Verordnungsänderung aufgehoben. Nach Kontakt zu einer infizierten Person wird jedoch dringend empfohlen, sich für 5 Tage selbst zu testen und die eigenen Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren. 
Sofern eine Gutachterin oder ein Gutachter als Kontaktpersonen anzunehmen ist, besteht die Pflicht, sich täglich vor Dienstantritt bis zum fünften Tag zu testen, kann aber grundsätzlich weiter für Prüfungen eingesetzt werden. Sofern als Kontaktperson erste Anzeichen auf Symptome auftreten, ist trotz negativem Test keine Prüfung mehr in Pflegeeinrichtungen möglich, solange die Symptome fortbestehen. Die Hygienekonzepte für die Qualitäts- und Einzelfallprüfungen werden zurzeit angepasst. 

Maskenpflicht im MD Niedersachsen bleibt bestehen

Die Datenlage für eine realistische Einschätzung der Gefährdungslage wird zunehmend schwächer. Die an das Robert Koch Institut (RKI) gemeldeten und vielfach in den Medien veröffentlichten Testzahlen sind als Entscheidungsparameter weitgehend unbrauchbar. Die Quote der PCR-positiven Tests ist seit der 17. Kalenderwoche rückläufig, aber mit ca. 42 Prozent noch relativ hoch. Im Corona-Pandemiemanagement werden diese und andere Parameter laufend ausgewertet. Die Schutzmaßnahmen im MD Niedersachsen werden je nach Gefährdungsbeurteilung entsprechend angepasst. Gemäß Entscheidung des Vorstands bleibt es im Mai 2022 zunächst bei der Maskenpflicht im MD Niedersachsen, ebenso bei der Nutzung von Einzelbüros bei Präsenz. Ende Mai wird die Gefährdungslage neu bewertet. Im Gegensatz zum öffentlichen Leben, in dem die Behörden bis auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel keine Maskenpflicht mehr geregelt haben, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen. Aus diesem Grund gibt am Arbeitsplatz andere Schutzerfordernisse als in der Öffentlichkeit. 

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