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Corona-Update: Homeoffice weiter möglich, 3G-Regel für Gäste

Der Sars-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Medizinischen Dienstes Niedersachsen zum Schutz aller Mitarbeitenden ist erneut auf die aktuelle Lage angepasst worden. Das ändert sich unter anderem ab 1. September.

Freiwilliges Arbeiten im Homeoffice längerfristig möglich

Nicht zuletzt die stärkere Ausbreitung der Delta-Variante lässt die Corona-Fallzahlen aktuell bundesweit wieder ansteigen. Um Kontaktreduzierungen weiter unbürokratisch zu ermöglichen, hat der Medizinische Dienst Niedersachsen entschieden, die Möglichkeit des freiwilligen Arbeitens im Homeoffice zunächst bis zum 31.12.2021 zu erhalten. Unverändert gilt dies ausschließlich bei geeigneten Tätigkeiten und richtet sich nach den jeweiligen dienstlichen Erfordernissen. Die Entscheidung über die Dauer sowie Art und Umfang der Arbeit im Homeoffice liegt jeweils bei der zuständigen Führungskraft.

Prüfung der 3G-Regel in Dienstgebäuden

Für Besucherinnen und Besucher des MD Niedersachsen gilt jetzt die 3G-Regel: Genesen, Geimpft, Getestet. Beim Betreten muss entsprechend der Nachweis über eine vollständige Impfung, einer Genesung oder eines negativen PoC-Tests (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) vorgelegt werden. Auch Fremdfirmen mit einem Aufenthalt über 10 Minuten sind von dieser Regel betroffen – kurzzeitige Besucherinnen und Besucher wie beispielsweise Postmitarbeitende ohne längeren Kontakt sind davon ausgenommen.
Den aktuellen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard mit allen angepassten Änderungen gelb markiert können Sie sich unter diesem Beitrag herunterladen. 

Fragen zum Arbeitsschutzstandard beantwortet immer auch das Team des Bereichs Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz:

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