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Corona-Update: Maskenpflicht, Testpflicht & Absonderung

Die aktuellsten Bestimmungen rund um die Themen Masken- und Testpflicht und wie wir uns bei Erkältungssymptomen zu verhalten haben.

 

Zurzeit sind viele Mitarbeitende von Isolation bzw. Quarantäne betroffen. Obwohl die meisten Infektionsübertragungen im privaten Umfeld passieren, kommt es immer wieder auch zu vermeidbaren kritischen Kontaktsituationen im beruflichen Kontext. In den letzten Wochen ist es öfter zu Kontaktsituationen mit Quarantänefolge gekommen, zum Beispiel aufgrund gemeinsamer Kaffeepausen oder Gesprächen im Büro, wo auf die Maske verzichtet wurde. Auch wenn ab 03. April im privaten Bereich fast alle behördlichen Regelungen wegfallen, betrifft dies nicht die betrieblichen Schutzmaßnahmen.
„Die staatlichen Regelungen sind nicht geeignet, für Sicherheit zu sorgen, schon gar nicht in der jetzigen Phase der Pandemie“, sagt Martin Dutschek vom Corona Krisenmanagement des MD Niedersachsen.

Weiterhin zu beachten: Masken- und Testpflicht

Die Maskenpflicht beim MDN gilt weiterhin für alle Mitarbeitende. Die Landesregierung Niedersachsen arbeitet an einer neuen Landesverordnung, die ab Sonntag, den 03. April gelten soll. Es ist davon auszugehen, dass für den Besuch von Pflegeeinrichtungen weiterhin eine Masken- und Testpflicht gilt.
Der MDN wird die Test- und Maskenpflicht auch für die Hausbesuche der Pflege-Einzelfallbegutachtung beibehalten. Sobald die neue Landesverordnung bekannt ist, werden ggf. die Hygienekonzepte für die Pflege angepasst.

Die kostenlosen Bürgertests werden für alle bis in den Sommer verlängert. Die ursprünglich bis 30. März geltende Corona Testverordung, die diese Tests regelt, bleibt vorerst bis 29. Juni 2022 in Kraft. Diese Regelung gilt allgemein für die Bürger und Bürgerinnen. Wie in dem Intranetbeitrag am 17. März berichtet, sind die Arbeitgeber seit 20. März nicht mehr verpflichtet, Tests für Mitarbeitende zur Verfügung zu stellen.
  
Aufgrund von Landesregelungen bzw. auf Grundlage einer internen Gefährdungsbeurteilung stellt der MDN für Pflegefachkräfte, Ärztinnen und Ärzte im GB GKV Ambulant und Psychiatrie sowie Gutachtende im GB GKV Stationär mit MD QK- und StrOPS-Prüfungen weiterhin Tests zur Verfügung.

Absonderung bei Symptomen 

Mitarbeitende mit Erkältungssymptomen müssen zu Hause bleiben. Auch wenn Symptome bei Ihnen während eines Arbeitstages in Präsenz auftreten, haben Sie sich unverzüglich abzusondern. Die Corona-Absonderungsverordnung für Niedersachsen gilt noch bis 30. April. Wer Symptome oder/und einen positiven Schnelltest hat, hat sich auch ohne Veranlassung des Gesundheitsamtes zu isolieren. Je nach Impf- bzw. Genesenenstatus gilt das auch für Kontaktpersonen. 

Bei weiteren Rückfragen kontakten Sie das Corona-Krisenmanagement: 

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