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Corona: Weiterhin große Vorsicht im Herbst und Winter

Der Sars-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Medizinischen Dienstes Niedersachsen wurde für den bevorstehenden Herbst und Winter erneut angepasst. Welche Änderungen ab dem 25. Oktober 2021 gelten, lesen Sie hier!

Zurzeit lässt sich nur bedingt einschätzen, wie sich die Corona Pandemie im Herbst/Winter 2021/2022 entwickeln wird. Die Datenlage zur Zahl der Corona-Schutzimpfungen ist unsicher. Ebenso fließen Meldungen über Hospitalisierungen mitunter sehr unterschiedlich und meistens mit einem relativ großen Zeitversatz in die offizielle RKI-Statistik ein. Die Testzahlen schwanken und die 7-Tage-Inzidenz steigt zurzeit weiter an. Die Zahl der Impfdurchbrüche ist unvollständig. Insgesamt aber erwarten Expertinnen und Experten während der Winterzeit einen weiteren Anstieg von Infektionszahlen. Im Vergleich zum Oktober 2020 ist die Zahl der 7-Tage-Inzidenz sogar höher und es liegen auch mehr Patientinnen und Patienten wegen einer COVID-Behandlung auf den Intensivstationen. Gegenüber dem Vorjahr ist die Lage aber kaum vergleichbar: Einerseits sind viele Menschen inzwischen geimpft, andererseits ist u. a. die Mobilität wesentlich größer, es gibt kaum Einschränkungen durch Shutdowns, der Schulbetrieb läuft weitgehend ohne Einschränkungen und die Präsenz am Arbeitsplatz ist wieder höher. 


Durch diese Umstände steigt aber das Risiko, neben COVID-19 auch von anderen Erkältungskrankheiten betroffen zu sein. Darauf macht die Betriebsärztin, Dr. Louisa Schreibmüller, aufmerksam. So können auch mehrere Infektionen aufeinandertreffen. Und das kann auch für vollständig geimpfte Personen ein Problem werden. Deswegen sei es so wichtig, gerade im Herbst und Winter weiterhin auf der vorsichtigen Seite zu sein. Im Wiki wird in Kürze ein neues Unterweisungspaket für die Führungskräfte, speziell zum Thema Corona veröffentlicht. 
Insbesondere den Pflegefachkräften mit ständig wechselnden Kontakten wird die Grippeschutzimpfung empfohlen. Empfohlen werden auch Corona-Auffrischungsimpfungen, insbesondere für diejenigen, deren Impfungen mit Vektorimpfstoffen (Astrazeneca und Johnson & Johnson) mehr als 6 Monate zurückliegen. Die Teamleitungen des GB Pflegeversicherung wurden dazu in der letzten Woche informiert. 


Impfdurchbrüche zeigen, dass sich auch vollständig Geimpfte infizieren und erkranken können. Sie können auch andere anstecken. Kolleginnen und Kollegen im MDN waren oder sind auch von Impfdurchbrüchen betroffen. Auch vollständig Geimpfte und Genesene müssen gemäß der Arbeitsschutzverordnung auf Abstand und Maske achten. Besonders wichtig bleibt gerade in den Wintermonaten das regelmäßige Lüften der Innenräume. 


Die neue Version des SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards des MDN (Version 9.0 – Änderungen zur Version davor in gelb markiert) vom 25.10.2021 enthält ein eigenes Kapitel mit Hinweisen für Geimpfte sowie die Anpassung einiger Detailregelungen. Unter anderem fällt die 10-Quadratmeter-Regelung für die Raumnutzung von Büros und Meetings. Dennoch gelten Abstand, Maske und Lüften. 


Vorstand und das Krisenmanagement appellieren an alle MDN-Mitarbeitende, die sich impfen lassen könnten und dies noch nicht in Anspruch genommen haben, das Angebot der kostenfreien Impfung in Anspruch zu nehmen.

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