Die KI-Richtlinie tritt zum 01. September 2025 in Kraft!
Zum 01. September 2025 tritt die KI-Richtlinie in Kraft. Die Richtlinie regelt die MDN-spezifische Nutzung von KI am Arbeitsplatz und dient als zentraler Leitfaden für den Umgang mit KI beim MDN.
- Die KI-Richtlinie finden Sie hier: wvp-sycatimsq01.nds.mdkn.de/document/de-DE/D2725/download/
- Die zur Nutzung freigegebenen KI-Tools (KI-Register - Anlage 1 der KI-Richtlinie)
Der Einsatz ausgewählter KI-Tools im Arbeitskontext ist damit ab dem 01. September 2025 entlang der KI-Richtlinie grundsätzlich möglich– vorausgesetzt es wurde vorher die interne KI-Grundlagenschulung absolviert.
Bei der KI-Grundlagenschulung handelt es sich um eine Pflichtschulung zur Schaffung eines grundlegenden KI-Verständnisses und zur Sicherstellung der KI-Kompetenzpflicht der europäischen KI-Verordnung.
- Zur KI-Grundlagenschulung haben wir im Vorfeld bereits im Beitrag vom 12. August 2025 „KI-Nutzung beim MDN“ und vom 19. August 2025 „KI Schulung gestartet“ umfassend informiert.
Wichtig: Solange die Grundlagenschulung nicht erfolgreich absolviert wurde, ist die Nutzung von KI am Arbeitsplatz nicht erlaubt. Bis dahin gilt weiterhin die KI-Dienstanweisung: Zur Dienstanweisung.
Unser Verständnis
Wir sind uns im MD Niedersachsen bewusst, dass Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) vielfältige Auswirkungen auf unsere Arbeit haben wird. Der MDN versteht KI dabei als ein Werkzeug, das den Arbeitsalltag erleichtert, ohne die Verantwortung des Einzelnen zu oder die menschliche Arbeit zu ersetzen. KI-Anwendungen sollen zukünftig auch nur dort zum Einsatz kommen, wo sie uns helfen, wiederkehrende und zeitaufwendige Aufgaben zu übernehmen, um den Mitarbeitenden mehr Raum für anspruchsvollere und wertschöpfende Tätigkeiten zu geben.
Zögern Sie nicht, sich bei Fragen zu melden!
Die Umsetzung eines übergreifenden Vorgehens zum Einsatz von KI beim MDN wird im Stabsbereich Vorstand im Team Digitalisierung und Vorstandsprojekte verantwortet. Dazu zählt die Koordination aller KI-Vorhaben beim MDN.