Dienstvereinbarung mobile Arbeit startet ab 1. Mai für alle
Nach der Dienstvereinbarung mobile Arbeit für die Kolleginnen und Kollegen der Einzelfallbegutachtung und Qualitätsprüfung aus dem GB Pflegeversicherung gilt ab dem 01.Mai 2023 nun auch für alle anderen Kolleginnen und Kollegen des MD Niedersachsens eine neue Dienstvereinbarung (DV).
Der Vorstandsvorsitzende Carsten Cohrs freut sich, dass die neue DV eine moderne und zukunftsorientierte Handschrift trägt. „Es ist eine großartige Leistung, dass wir eine solche Vereinbarung gemeinsam mit dem Personalrat und unter Einbeziehung der Selbstverwaltung auf den Weg bringen konnten“.
Auch Stefanie Zenker, Personalratsvorsitzende des MD Niedersachsen, betont die Chancen, die sich durch die neue Dienstvereinbarung ergeben: „Die alte DV Telearbeit war nicht mehr zukunftsorientiert. Jetzt haben wir kurze und transparente Prozesse und die Öffnung für alle Mitarbeitenden in die mobile Arbeit. Das ist eine deutliche Verbesserung für die Kolleginnen und Kollegen. Damit sind wir auf dem richtigen Weg in die heutige Arbeitswelt.“
Das sind die Kernpunkte aus der Dienstvereinbarung
- „60/40-Regelung“ wird der neue Standard: Mitarbeitende können bis zu 60 % ihrer Arbeitszeit mobil und 40 % in der Dienststelle arbeiten
- Aus „Telearbeit“ wird „mobile Arbeit“: Die jeweilige Arbeitsleistung kann mobil an selbstbestimmten Orten erbracht werden
- Mobile Arbeit auch außerhalb Deutschlands: Vier Wochen pro Jahr ist mobiles Arbeiten im EU-Ausland gestattet
- Es gilt: Teilnahme am mobilen Arbeiten ist freiwillig und dienstliche Belange bzw. Erfordernisse dürfen dem mobilen Arbeiten nicht entgegenstehen
Der Vorstand dankte bei der Unterschrift unter die Dienstvereinbarung allen Beteiligten, darunter der Leiterin des GB Personal Claudia Braun und Sarina Peter, Referentin für Arbeitsrecht im GB Personal, die die Ausarbeitung der DV mit vorangetrieben haben. Alle waren sich einig, dass die intensiven, aber vergleichsweise kurzen Verhandlungen zwischen Dienststelle und Personalrat seit dem Start im Juni 2022 bis zur Unterzeichnung im März 2023 gezeigt haben, dass alle Beteiligten die Notwendigkeit und die Erfahrungen aus der Corona-Zeit mitgenommen haben, sich für neue Formen der Arbeit zu öffnen.
So geht es weiter
Ab Ende April finden Schulungen für die Führungskräfte zur Umsetzung der DV in den Geschäftsbereichen statt, die Termine dazu werden kurzfristig verschickt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen aktuell nichts tun, die Führungskräfte kommen auf sie zu.
Im nächsten Schritt beginnt das Antragsverfahren. Die Kolleginnen und Kollegen, die die neue DV mobiles Arbeiten nutzen möchten, stellen dann einen entsprechenden Antrag bei ihrer zuständigen Führungskraft. Die Führungskraft prüft, ob die auszuübende Tätigkeit für mobiles Arbeiten geeignet ist. Die Entscheidung wird dem Antragsteller innerhalb von sechs Wochen mitgeteilt. In Zweifelsfragen klärt ein so genannter „Paritätischer Ausschuss“ aus Vertreterinnen und Vertretern von Personalrat und GB Personal die Umsetzung der Mobilen Arbeit im Einzelfall.
Übrigens: Bis zum 30. Juni gilt weiterhin die im Rahmen der Pandemie genehmigte freiwillige Arbeit im Homeoffice in Rücksprache mit der jeweiligen Führungskraft.
Mit der neuen Dienstvereinbarung hält auch das Modell flexibler Arbeitsplätze (so genanntes „Desk Sharing“) Einzug in den MD Niedersachsen. Die Projektleiterinnen Solveig Priebs und Sarina Peter sind dabei, ein dafür benötigtes Raumbuchungssystem auszuwählen und aufzubauen. In diesen Tagen finden bereits Gespräche mit Anbietern solcher Systeme statt.
Sie möchten auf dem Laufende bleiben, wie es im Projekt weitergeht? Alle aktuellen Informationen finden Sie jederzeit im Wissenspool unter DV mobiles Arbeiten.