Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten vereinbart – mehr Flexibilität für einen attraktiven MD Niedersachsen
Die Corona-Pandemie hatte die Verhandlungen zu einer neuen Dienstvereinbarung rund um die Gestaltung der Arbeit im MD Niedersachsen verzögert, zugleich aber auch neue Impulse für Arbeitsmodelle der Zukunft geliefert: Im Juni 2022 wurden die Gespräche zwischen dem Geschäftsbereich Personal und dem Personalrat aufgenommen. Bereits nach drei Monaten intensiven und konstruktiven Austauschs konnte Mitte September gemeinsam ein Verhandlungsergebnis in Form eines Eckpunktepapiers vereinbart werden.
Am 30. September hat nun der Verwaltungsrat des MD Niedersachsen dem Rahmen zugestimmt und damit den Weg geebnet, mobiles Arbeiten als einheitliches Arbeitsmodell für den MD Niedersachsen zu ermöglichen. Dies bedeutet, dass in weiterer Zusammenarbeit zwischen dem Personalrat und der Dienststelle die Ergebnisse nun formell in eine Dienstvereinbarung (DV) zwischen Vorstand und Personalrat des MD Niedersachsen gefasst werden.
Der Vorstandsvorsitzende des MD Niedersachsen, Carsten Cohrs: „Mein Dank gilt besonders dem Verhandlungsteam aus dem Geschäftsbereich Personal, Claudia Braun und Sarina Peter sowie den Vorsitzenden des Personalrates Stefanie Zenker und Imke Heidenblut, die in konstruktiver Atmosphäre diese zukunftsweisende Dienstvereinbarung zum Abschluss gebracht haben. Mit Augenmaß schaffen wir hier eine wichtige Basis, unseren Dienst als modernen, attraktiven Arbeitgeber zu stärken.“
Die Personalratsvorsitzende Stefanie Zenker ergänzt: „Ich freue mich sehr, dass wir mit dieser Dienstvereinbarung für alle Mitarbeitenden, deren Tätigkeit es zulässt, die Möglichkeit schaffen, relativ unbürokratisch von zuhause aus zu arbeiten.“
Die neuen Vereinbarungen sollen in 2023 in Kraft treten. Die wesentlichen Eckpunkte der zukünftigen DV Mobiles Arbeiten auf einen Blick:
- Mobiles Arbeiten wird als einheitliches Arbeitsmodell vereinbart, d. h. Mitarbeitende können ihre Arbeitsleistung im Rahmen der mobilen Arbeit an selbstbestimmten, teilweise wechselnden Orten außerhalb der betrieblichen Standorte des MDN erbringen.
- Die Teilnahme ist freiwillig. Es besteht kein Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten.
- Als Umfang des mobilen Arbeitens ist ein Anteil bis zu 60% der individuellen Arbeitszeit möglich. In begründeten Ausnahmefällen kann bis zu 100% mobiles Arbeiten auf Antrag genehmigt werden.
- Sonderregelungen bestehen für den Geschäftsbereich Pflege in der Einzelfallbegutachtung und Qualitätsprüfung, da diese Mitarbeitendengruppe bereits bestimmungsgemäß zu 100 % mobil im Außendienst tätig ist.
- Bei Kolleginnen und Kollegen der Einzelfallbegutachtung und Qualitätsprüfung beteiligt sich der MD im Rahmen einer Anschubfinanzierung für Mobiliar einmalig in Höhe von 300€ netto, sowie mit einer Kostenpauschale für Raumnutzung und Energie in Höhe von 50€ brutto monatlich. Die genauen Auszahlungsvoraussetzungen sind im Detail der künftigen DV zu entnehmen.
- Mitarbeitenden mit 100% mobiler Arbeit sollen diese Kosten ebenfalls ersetzt werden, wenn hier ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers an der ausschließlichen mobilen Arbeit besteht und diese auf Dauer angelegt ist.
Die erste stellvertretende Personalratsvorsitzende Imke Heidenblut hebt hervor: „Für bestimmte Mitarbeitendengruppen eine Kostenbeteiligung zu vereinbaren, war uns besonders wichtig. Dass wir uns in dieser neuen Dienstvereinbarung gemeinsam darauf einigen konnten, ist ein Riesenschritt für unseren Medizinischen Dienst.“
Die nähere Ausgestaltung der Dienstvereinbarung und die anschließende praktische Umsetzung werden nun mit Hochdruck geplant. Da viele Aspekte in die Umsetzung einfließen müssen, wird derzeit ein PMO-Projekt initiiert, um in Zusammenarbeit mit den Geschäftsbereichen die Dienstvereinbarung optimal umzusetzen.
Für den Leitenden Arzt und Vorstand Dr. Jan Liebeneiner ist das Ergebnis ein wesentlicher Beitrag für die Weiterentwicklung des MD Niedersachsen: „Dass wir uns einen modernen Rahmen für die Arbeit geben, schafft Raum für neue Zusammenarbeitsformen: Mobil, flexibel, unabhängig. Für mich steht die Dienstvereinbarung damit im Einklang zu den Zielen unserer Vision und bedeutet für unseren MD einen großen Schritt dahin, ‚Menschlich. Digital. Nachhaltig.‘ mit Leben zu füllen.“
Für Mitarbeitende besteht aktuell kein Handlungsbedarf.
Derzeit müssen Sie noch keine Anträge oder persönliche Rückfragen über die individuelle Ausgestaltung an Ihre Führungskräfte stellen. Über die nähere Ausgestaltung der Dienstvereinbarung halten wir Sie auch weiterhin im Intranet und über die Führungskräfte auf dem Laufenden.
Bis zur Umsetzung der zukünftigen Dienstvereinbarung gelten die bisher vereinbarten Rahmenbedingungen, inklusive der Corona-bedingten Erleichterungen zum freiwilligen Homeoffice nach Rücksprache mit der jeweiligen Führungskraft fort.