Hinweisgeberschutz: interne und externe Meldestellen
Wie im Januar bereits angekündigt, verpflichtet das Hinweisgeberschutzgesetz den Medizinischen Dienst zur Einrichtung einer sogenannten internen Meldestelle.
Beschäftigte und Dritte sollen die Möglichkeit erhalten, ohne Nachteile auf Missstände in ihrem Arbeitsumfeld hinzuweisen. Der Medizinische Dienst ist gesetzlich verpflichtet, den gemeldeten Hinweisen nachzugehen. Das bezieht sich nicht nur auf organisatorische Angelegenheiten, sondern auch vermeintliche Unregelmäßigkeiten zwischen Personen.
Die interne Meldestelle ist im Bereich Recht & Compliance angesiedelt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Versicherte, Leistungserbringer und andere Personen haben die Möglichkeit, Fehlverhalten über das Hinweisgebersystem Hintbox, per E-Mail, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch zu melden. Das Hinweisgebersystem bietet auch die Möglichkeit einer anonymen Meldung.
Das Hinweisgebersystem des Medizinischen Dienstes erreichen Sie unter https://md-niedersachsen.interne-meldestelle.de/. Den Stabsbereich Recht & Compliance erreichen Sie über die speziell eingerichtete E-Mail-Adresse compliance@md-niedersachsen.de oder über die unten angegebenen Kontaktdaten.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, sich an die beim Bundesamt für Justiz eingerichtete externe Meldestelle zu wenden, die ebenfalls Hinweise auf Fehlverhalten in Unternehmen und Behörden entgegennimmt.
Die externe Meldestelle ist erreichbar unter:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich an die bereits etablierten Meldekanäle der Europäischen Union zu wenden.
Eine Liste der bestehenden Meldewege finden Sie unter:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/Fragen/Fragen_node.html#AnkerDokument96692