GB Personal: Das ändert sich 2023
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Ab Januar 2023 gilt die neue eAU für gesetzlich versicherte Arbeitnehmende, das bedeutet, dass sie sich zwar nach wie vor beim Arbeitgeber krankmelden müssen, den Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit – der bislang in Form des "gelben Scheins" erfolgte – jedoch dann grundsätzlich nicht mehr selbst vorlegen müssen. Dieser wird künftig regelmäßig vom Arbeitgeber bei der Krankenkasse abgerufen.
Für Privatversicherte gelten die Regelungen der eAU vorerst noch nicht. Bis auf Weiteres bleibt es hier bei einer Aushändigung des jeweiligen unterschriebenen Durchschlags für die Krankenkasse, den Arbeitnehmenden und den Arbeitgeber. Auch für die ärztlichen Bescheinigungen aus dem Ausland, Kind-Krank-Bescheinigungen und Bescheinigungen über Kur- oder Reha-Aufenthalte bleiben von der neuen Regelung vorerst unberührt.
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Veränderung der Werte VBL
Die Gesamtaufwendungen zur VBL im Abrechnungsverband West betragen ab 1. Januar 2023 insgesamt noch 7,3 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Durch die Absenkung des Umlagesatzes verringert sich der Arbeitgeberanteil an der Umlage auf 5,49%.
Steuerliche Anpassungen 2023
Der Lohn-Einkommensteuertarifs sinkt, insbesondere durch Anhebung des steuerfreien Grundfreibetrags auf 10.908 Euro.
Gleichzeitig steigt der der Freibeträge für Kinder auf insgesamt 4.476 Euro (für Alleinerziehende) bzw. 8.952 Euro (für Verheiratete), sie wirken sich bei Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer aus.
Zudem werden die Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag auf 17.543 (für Alleinerziehende) Euro bzw. 35.086 (für Verheiratete) Euro Lohnsteuer jährlich angehoben. Das Kindergeldes steigt pro Kind auf einheitlich 250 Euro im Monat.
Sozialversicherungspflichtige Anpassungen 2023
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung steigt auf 59.850 Euro. In der Rentenversicherung erhöht er sich auf 87.600 Euro (West) und 85.200 Euro (Ost).
Der Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung klettert auf durchschnittlich 1,6 Prozent. Aber: Vorsorgeaufwendungen können ab 2023 zu 100 % anstatt zu 88 % berücksichtigt werden.