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GKV: Neuer Aufbau der Qualitätssicherung im MDKN

Über eine Qualitätssicherung gewährleisten wir, dass die Arbeit des MDK Niedersachsen regelmäßig den hohen Anforderungen entspricht. Mit dem MDK-Reformgesetz wurde eine neue Rechtsgrundlage in Bezug auf die Qualitätssicherung aller Medizinischen Dienste geschaffen, die aktuell auch im MDKN umgesetzt wird.

So verpflichtet das Gesetz die Medizinischen Dienste unter anderem zu einer systematischen Qualitätssicherung der Begutachtung im Bereich Krankenversicherung. Kam bislang teilweise oder zumeist eine kontinuierliche Qualitätsprüfung (KQP) zum Einsatz, wird diese nun durch eine kombinierte dienstinterne und bundesweit übergreifende Qualitätssicherung (Abkürzung: QSKV) ersetzt. 

Dazu wurde 2020 zunächst ein grundlegendes System der internen Qualitätssicherung im MDK Niedersachsen aufgebaut. Mit dem Begutachtungsfeld Arbeitsunfähigkeit startete Anfang des Jahres der Aufbau – mittlerweile wurden auch die Begutachtungsfelder „Stationäre Versorgung/PEPP“ und künftig die Felder Rehabilitation, Behandlungsfehler sowie Zahnmedizin in das Qualitätssicherungssystem eingeschlossen. Dank des Engagements der Mitwirkenden Kolleginnen und Kollegen aus den einzelnen Geschäftsbereichen ist trotz des hohen manuellen Aufwandes die Qualitätssicherung gut angelaufen und funktioniert zwischenzeitlich in den wesentlichen Punkten ausgesprochen gut.

Als IT-Unterstützung wird ein bundeseinheitliches sogenanntes „QSKV-Portal“ für die Bearbeitung der Prozessabläufe in der externen Qualitätssicherung genutzt. Um den manuellen Aufwand weiter zu reduzieren, soll dieses Portal zukünftig auch für sämtliche Prozessschritte der internen Qualitätssicherung, z.B. für die Information der Gutachterinnen und Gutachter über Prüfungen, genutzt werden. Der Personalrat hat hier kürzlich seine Zustimmung gegeben und damit eine zeitnahe Umsetzung ermöglicht.

Die notwendigen Programmierarbeiten und Testläufe sind beginnend mit dem Bereich Arbeitsunfähigkeit noch in diesem Monat geplant, eine Implementierung und schrittweise Einführung weitere Qualitätsprüffelder soll im Laufe des Jahres 2021 erfolgen. „Durch die engagierten Kolleginnen und Kollegen aus den betreffenden Geschäftsbereichen und die Unterstützung durch die IT konnte der MDK Niedersachsen dieses wichtige Thema zügig voranbringen. Ich danke allen Mitwirkenden für diese tolle Teamleistung“, so Dr. Dietmar Rohland, Geschäftsbereichsleiter Consulting, der den Prozess im MDKN vorangetrieben hatte.

Sobald sich die Prozesse über die Durchführung der kontinuierlichen Qualitätsprüfung in der Begutachtung etabliert haben, wird auch die entsprechende Dienstvereinbarung (DV) aktualisiert. 

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