MDKN bestellt Corona-Schnelltests
Der COVID-19 Antigen Self-Test wurde vor Kurzem vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen und liefert in 15 Minuten Ergebnisse. Dazu werden mittels eines Abstrichstäbchens Proben aus beiden Nasenlöchern entnommen. Der Abstrich wird dann in einem Reagenz ausgewaschen, wobei ein spezifisches Protein aus der Oberfläche des Virus gelöst wird. Diese Flüssigkeit wird in eine Aussparung in der Testkassette getropft. Innerhalb von 15 Minuten wandert die Testflüssigkeit in das Sichtfeld der Kassette und wird durch einen Strich sichtbar. An der Position und Anzahl der Striche wird erkennbar, ob ein positives oder negatives Testergebnis vorliegt oder ob etwas bei der Testdurchführung falsch gemacht wurde und der Test wiederholt werden muss.
Genaue Verfahrensanweisungen, zum Beispiel wie mit einem positiven Testergebnis umzugehen ist, werden zurzeit von der Arbeitssicherheit und dem Fachservice des Geschäftsbereichs Pflegeversicherung erarbeitet und mit der Betriebsärztin abgestimmt. Nicht auszuschließen ist, dass die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am Mittwoch auch eine Testpflicht für Präsenzmitarbeitende in Unternehmen beschließt. Wann die Tests geliefert werden können, steht noch nicht fest. Weitere Informationen folgen.