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MDKN-Blitzlicht vom 7. Mai 2021

Themen: Details zur Corona-Impfung in Niedersachsen und neue Beschaffungsrichtlinie im MDKN.

Neue Regelungen für Impf-Anmeldungen in Niedersachsen

Das Land Niedersachsen hat am 6. Mai 2021 den Fahrplan für Terminvergabe der Prioritätsgruppe 3 aktualisiert und festgelegt. Die in der Corona-Impfverordnung aufgeführten Personengruppen können sich jetzt in drei Stufen anmelden, beginnend ab 10. Mai. Für die meisten MDKN-Mitarbeitenden ist es aber erst ab 31. Mai möglich. Hier die Details:

  • StrOPS-Gutachterinnen und -Gutachter
    Ärztliche Gutachter*innen, die je nach Beschlusslage über die entsprechende Richtlinie voraussichtlich im Krankenhaus Prüfungen nach SGB V § 275d (Strukturprüfungen) vornehmen und sich länger als nur wenige Minuten in den zu prüfenden Krankenhäusern aufhalten, konnten sich bereits in der Priorisierungsstufe 2 im Impfportal anmelden. Die entsprechenden Arbeitgeberbescheinigungen sind bereits ausgestellt. Das Land Niedersachsen hat am 6. Mai ein einheitliches Formular für Arbeitgeberbescheinigungen vorgegeben. Nach Auskunft aus dem Impfzentrum Hannover werden dort die alten Bescheinigungen weiterhin akzeptiert. Ob dies in anderen Impfzentren auch der Fall ist, ist unklar. Vorsorglich können über Henner Bechtold, Teamleitung Geschäftsbereich Stationär Hannover/Hemmingen, die neuen Bescheinigungen angefordert werden. 
  • Gutachterinnen und Gutachter mit körperlichen Untersuchungen 
    Nach zunächst mündlicher Aussage des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) gegenüber dem MDS werden Gutachterinnen und Gutachter des MDK, die im Einzelfall persönliche Begutachtungen von Versicherten in den Dienstgebäuden vornehmen, wie dies bei Begutachtungen im Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeit oder bei der Versorgung mit Hilfsmitteln der Fall sein kann, zur Priorisierungsstufe 2 angehörig gesehen. Das Sozialministerium Niedersachsen hatte sich Anfang März auf Anfrage des MDKN anders dazu geäußert. Die Aussage des BMG wurde den MDK heute schriftlich mitgeteilt. Die genannten Gutachter*innen können sich ab sofort auch über das Impfportal Niedersachsen anmelden, müssen dafür das von Land Niedersachsen neue Bestätigungsformular nutzen. Dieser Vordruck steht den Teamleitungen inzwischen zu Verfügung. Nur die Teamleitungen sind berechtigt, diesen Vordruck auszugeben. 
  • Servicepersonal im GKV Ambulant und Psychiatrie
    Die entsprechende Regelung der Impfverordnung, zu der laut BMG auch die ärztlichen Gutachter*innen zugeordnet werden, führt auch das „Praxispersonal“ mit auf. Inwieweit hier in Bezug auf das Expositionsrisiko auch Mitarbeitende des Service mit einbezogen werden, entscheidet die Geschäftsbereichs- bzw. Teamleitung.
  • Alle anderen Mitarbeitenden
    Nach dem Stufenplan der Landesregierung Niedersachsen sind medizinische Einrichtungen zur Anmeldung ab 31. Mai aufgeführt. Der dafür erforderliche Arbeitgeber-Vordruck liegt vom Land Niedersachsen noch nicht vor und wird nach Auskunft des Impfzentrums Hannover voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Sobald dieser verfügbar ist, informieren wir auch hier im Intranet, wie der Personenkreis die dann notwendige Bescheinigung des MDK Niedersachsen erhält.

Aktualisierte Beschaffungsrichtline für den MDKN

Die Beschaffungsrichtlinie des MDKN Niedersachsen wurde aktualisiert. Dabei wurde unter anderem die Benennung von Bereichen an die aktuellen Gegebenheiten angeglichen, beispielsweise die Zuständigkeit des Vertrags- und Vergabemanagements (VVM). Insgesamt wurde bei der Überarbeitung darauf geachtet, auch dieses Dokument in gendergerechter Sprache zu verfassen. 
Wünsche und Anmerkungen rund um die Beschaffungsrichtlinie können an vvm@mdkn.de bzw. an Beschaffungsanträge@mdkn.de gestellt werden. Die beiden Teams VVM und Interne Dienste sind gemeinsam für die Weiterentwicklung der Beschaffungsrichtlinie zuständig.

Die aktuelle Fassung der Beschaffungsrichtline finden Sie im WIKI unter diesem Link.
 

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