MDKN intern: Corona-Expertengruppe zu AHA-Regeln, Hilfseinsätzen und Impfzentren
Mit Blick auf das derzeit starke Corona-Infektionsgeschehen hat die Corona-Expertengruppe in ihrer jüngsten Videokonferenz nachdrücklich die Einhaltung der „AHA+L-Regel“, also Abstand, Hygiene und Alltagsmaske plus Lüften für den MDK Niedersachsen angemahnt. Kolleginnen und Kollegen müssen zudem darauf achten, bei allen nicht zu vermeidenden Zusammenkünften die Abstandregeln einzuhalten. Die Gruppe erinnerte an die geltenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des MDK Niedersachsen, die als Dienstanweisung zur Ansicht und zum Download auch im Intranet und WIKI bereitstehen. MDKN-Geschäftsführer Carsten Cohrs appelliert in diesem Zusammenhang: „Wir müssen aufeinander achtgeben und dürfen mit den Schutzmaßnahmen jetzt nicht nachlassen. Ich fordere alle Kolleginnen und Kollegen nachdrücklich dazu auf, die Regeln zum gegenseitigen Schutz einzuhalten“, so Cohrs. Gegebenenfalls müssten Führungskräfte auch deren Einhaltung überprüfen und an die Vorgaben erinnern. Dies sei nicht zuletzt aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers heraus unerlässlich.
Hilfseinsätze gehen zunächst weiter
Die freiwilligen Hilfseinsätze von Kolleginnen und Kollegen des MDKN in Gesundheitsämtern und Mobilen Teams sind zunächst bis Jahresende verlängert worden sowie in leicht verringertem Umfang auch für den Januar 2021 bereits geplant. Rund 20 Kolleginnen und Kollegen unterstützen in Regionen mit besonderen Belastungen das öffentliche Gesundheitswesen. Über den weiteren Fortgang wird im neuen Jahr beraten werden. Weitere Informationen zu den Hilfseinsätzen finden Sie auch in dem Video zum Thema „Corona-Hilfseinsätze“ aus dem MDKN-Update, auf der Sonderseite „Corona: Die aktuellen Regelungen im MDK Niedersachsen“
Anfrage an Ärzte und Pflege für Impfzentren
Das Niedersächsische Sozialministerium und verschiedene Heilberufskammern haben Angehörige der ärztlichen und pflegerischen Berufsgruppen in Niedersachsen angeschrieben und für eine Mitwirkung bei COVID-19-Impfungen geworben. Der MDK Niedersachsen unterstützt die Bemühungen, die aktuelle Notlage schnell durch handlungsfähige Impfeinrichtungen zu lindern. Mitarbeitende des MDKN können sich daher grundsätzlich zur Aufnahme in Freiwilligenregister für die Mitarbeit außerhalb der Arbeitszeit melden. Sobald sich die beabsichtigte Tätigkeit in Art und Umfang konkretisiert, müssen Kolleginnen und Kollegen diese als Nebentätigkeit anzeigen – unabhängig davon, ob der Einsatz ehrenamtlich, unentgeltlich oder entgeltlich erfolgt. Eine umgehende Prüfung der Anträge wird durch die Personalverwaltung sichergestellt. Am einfachsten geht das mit dem Formular, das bereits im WIKI bereitsteht und das direkt am Bildschirm ausgefüllt und versandt werden kann.