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MDN Blitzlicht: Corona-Quarantäneregeln & Erweiterung des BFD-Portals

Heute mit erweiterten Infos zu Corona-Quarantäneregeln und Neuigkeiten im digitalen Literaturportal BFD.

Neue Corona-Quarantäneregeln

In den letzten Wochen haben sich immer wieder auch Kolleginnen und Kollegen – bisher im privaten Umfeld – mit Covid-19 infiziert. Führungskräfte und das Krisenmanagement um Nadine Faupel und Martin Dutschek haben in diesem Zusammenhang festgestellt, dass oft Unsicherheiten über die geltenden Quarantäneregelungen bei Positiv-Getesteten und Kontaktpersonen herrschen. 
 „Viele warten auf den Quarantänebescheid des Gesundheitsamts", sagt Martin Dutschek. „Dabei gilt seit Ende September 2021, dass sich Menschen nach einem positiven Test automatisch selbstständig in Quarantäne begeben müssen." Geregelt ist das in der SARS-CoV-2 Absonderungsverordnung des Landes Niedersachsen. 
Es gilt der Grundsatz: Wer ein positives Testergebnis hat, egal ob Schnell-, Selbst- oder PCR-Test, muss sich selbst isolieren und beim Gesundheitsamt melden. Bei klassischen Erkältungssymptomen sollte auf Covid-19 getestet werden. Das sieht auch der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard des MD Niedersachsen vor. Grund dafür: In der Erkältungssaison bleiben sonst viele Covid-19-Infektionen unerkannt und das Virus kann sich weiter ausbreiten.
Die aktuellen Regelungen im Überblick:

  • Ein positiver Schnell- oder Selbsttest muss durch einen PCR-Test beim Hausarzt oder einer Teststelle bestätigt werden
  • Dafür darf die Quarantäne ausschließlich allein z.B. mit dem Auto oder zu Fuß erlaubt – die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel nicht gestattet!
  • Das Gesundheitsamt muss über Positiv-Tests (egal welcher) zum Beispiel per E-Mail mit folgenden Angaben informiert werden: Vor-/Familienname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, Tag der Durchführung des Tests, evtl. Symptome, Vor-/Familiennamen aller Personen, die im selben Haushalt leben
  • Quarantäne gilt ab dem ersten Tag des Testergebnisses (Selbst-, Schnell- und PCR Test)
  • Enddatum der Quarantäne ist vom Impf- und Genesungsstatus abhängig und dem Informationsschreiben des Gesundheitsamtes zu entnehmen

Denn viele Gesundheitsämter verschicken automatisch ein Informationsschreiben zur Quarantäne per Post oder Mail, das auch zur Vorlage beim Arbeitgeber genutzt werden kann. Das Informationsschreiben enthält auch weitere Hinweise zur Meldung von engen Kontaktpersonen an das Gesundheitsamt. Bei Bedarf nimmt das Gesundheitsamt mit diesen Personen Kontakt auf. Enge Kontaktpersonen sind Personen, mit denen die positiv getestete Person zwei Tage vor dem Testergebnis bzw. zwei Tage vor Auftreten von Symptomen in Kontakt war. Dabei gelten die Kriterien des RKI, nachzulesen im SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard des MD Niedersachsen unter Abschnitt 18. 

Ausnahmen von der Quarantäne 

  • Kontaktperson, die vollständig geimpft oder genesen sind und keine Symptome haben
  • Symptomfreie enge Kontaktpersonen können sich nach fünf Tagen Isolation mit einem negativen PCR-Test aus der Quarantäne heraustesten.

Ist die Quarantänezeit abgelaufen, darf die Person die Isolation wieder verlassen. Eine Meldung an das Gesundheitsamt ist hierfür nicht notwendig.

Spannende neue Inhalte im Literaturportal des BFD

Zum 01.01.2022 wird das Literaturportal des BFD für alle Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes um neue digitale Inhalte wie „Der Medizinische Sachverständige“, verschiedene Thieme eRef Module, Pschyrembel Premium inklusive Herold sowie umfangreiche Springer E-Book-Pakete erweitert. 
Die Freischaltung erfolgt sukzessive. So können alle Gutachterinnen und Gutachter schon ab sofort auf die Zeitschrift „Der Medizinische Sachverständige“ zugreifen und diese über das BFD-Portal online lesen. 
Bei Rückfragen wenden Sie Sich gern an: Bibliothek@md-niedersachsen.de
 

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