MDN Blitzlicht: Corona Update & Energiesparpotenzial
Corona: Maskenpflicht und Büroeinzelnutzung bleibt bestehen
Zum 19.03.2022 laufen bedeutende Coronaregeln aus. Davon betroffen sind auch Maßnahmen zum Arbeitsschutz im MD Niedersachsen. Die Corona Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit sowie die Homeoffice-Pflicht enden zum 19.03.2022. Zu diesem Datum läuft auch die 3G-Regel am Arbeitsplatz sowie die Verpflichtung des Arbeitgebers, für Präsenzmitarbeitende Tests zur Verfügung zu stellen, aus.
Somit müssen ab dem 20.03.2022 Mitarbeitende keinen 3G-Status für das Betreten der Dienstgebäude mehr vorlegen und das Registrieren der Kontaktdaten von Besuchenden entfällt. Aufgrund einer Übergangsregelung des Landes Niedersachsen sind Besuchende aber noch bis zum 02.04.2022 verpflichtet, den 3G-Nachweis zu erbringen.
Neue Arbeitsschutzverordnung des Bundes
Im Entwurf einer neuen Arbeitsschutzverordnung des Bundes ist vorgesehen, dass die Arbeitgeber selbst die Gefährdung durch das Virus einschätzen und in einem betrieblichen Hygienekonzept entsprechende Maßnahmen festlegen sollen. Prüfen sollen die Arbeitgeber, dem Entwurf zufolge, ob sie den Beschäftigten einen Corona-Test pro Woche anbieten, ob sie Schutzmasken bereitstellen und ob Beschäftigte im Homeoffice arbeiten sollen. Auch über Schutzmaßnahmen wie Abstands- und Hygieneregeln oder eine Maskenpflicht sollen Betriebe künftig selbst entscheiden. Die Verordnung wird wohl am 16.03.2022 im Bundeskabinett beschlossen werden, wann sie aber in Kraft tritt ist zurzeit noch unklar. Bis dahin werden die Schutzmaßnahmen weiterhin im SARS-CoV 2 Arbeitsschutzstandard des MDN aufgeführt. Dieser wird zurzeit entsprechend überarbeitet.
Maskenpflicht und Einzelnutzung der Büroräume bleiben bestehen
Inzwischen ist auch in Deutschland die Omikron Variante BA.2 überwiegend. Sie gilt als noch infektiöser, als die Vorgängervariante BA.1. Den besten Übertragungsschutz bietet weiterhin das Tragen der FFP2 Maske. Die Impfungen ermöglichen vornehmlich einen Eigenschutz vor schweren Krankheitsverläufen. Aufgrund der hohen an das RKI gemeldeten Fallzahlen hält der MDN insbesondere an der Maskenpflicht bei der Nutzung von Innenräumen fest. Die Büros sollen weiterhin zunächst nur einzeln genutzt werden.
Homeoffice-Möglichkeit und Corona-Selbsttests
Bis zum 30. Juni 2022 besteht die Möglichkeit der freiwilligen Arbeit im Homeoffice. Voraussetzung bleibt, dass die Tätigkeiten hierfür geeignet sein müssen und dienstliche Erfordernisse dem nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über die Dauer sowie Art und Umfang der Arbeit im Homeoffice liegt in jedem Fall bei der zuständigen Führungskraft. Corona-Selbsttests werden künftig noch für Pflegefachkräfte zur Verfügung gestellt und für Gutachtende, die Krankenhäuser für Strukturprüfungen und MD QK RL betreten und ärztliche Gutachtende mit körperlichen Untersuchungen. Weiterhin gilt: Wer Corona-typische Symptome hat, hat den Diensträumen fern zu bleiben.
Diese Regelungen sind vorläufig und werden ggf. je nach in Krafttreten der Arbeitsschutzverordnung des Bundes und landesrechtlicher Verordnungen wieder angepasst.
Energiesparpotential Heizung
Da die Regelungen zu der Homeoffice-Möglichkeit beim Medizinischen Dienst Niedersachsen bis zum 30. Juni 2022 verlängert sind, bleiben Büroräume des MDN oftmals länger leer oder sind nur gering besetzt. In Zeiten steigender Energiepreise ist es daher möglich, einen einfachen und effektiven Beitrag beim Verlassen der Büroräume zu erbringen: Denken Sie daran, Heizungen runter- bzw. auszudrehen, wenn Sie in Homeoffice wechseln oder abwesend sind. So leistet jede und jeder Einzelne und der gesamte MD Niedersachsen mit geringem Aufwand einen wertvollen Beitrag.